- Definitionen
- Änderungen an unseren agb
- Sprache und geltendes recht
- Finanzmärkte
- Vertragsabschluss
- Ihre verantwortung uns gegenüber
- Unsere verantwortung ihnen gegenüber
- Kündigung
- Unsere haftung
- Umstände auẞerhalb unserer kontrolle
- Linking und framing
- Vertraulichkeit
- Ihre informationen
- Zahlungen und die zahlungsdienstleistungsverordnungen
- Allgemeines
- Zeitplan: Abholung von Bargeld
Devisenhandelsdienstleistungen und Zahlungsdienstleistungen für Privatkunden V1.0 07/2020
Unsere Dienste werden in der Europäischen Union von Xe Europe B.V. (unter dem Handelsnamen „Xe“ oder „Xe.com“) bereitgestellt, das von der niederländischen Zentralbank (De Nederlandsche Bank N.V.) für die Bereitstellung von Zahlungsdienstleistungen befugt ist und beaufsichtigt wird und Teil der Xe Group ist.
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen („unsere AGB“) erläutern wir Ihre Pflichten gegenüber uns und unsere Pflichten Ihnen gegenüber, wie und wann der Vertrag zwischen uns und Ihnen gekündigt werden kann und in welchem Umfang wir Ihnen gegenüber gegebenenfalls haften.
Wir möchten Sie besonders aufmerksam machen auf Absatz 8.4, in dem es um das Risiko und die Haftung geht, die wir in Ihrem Namen direkt bei Ihrer Bestätigung des Devisenhandels eingehen, und auf Absatz 8.6, in dem die Folgen aus dem Abbruch eines Devisenhandels vor dem ursprünglich vereinbarten Datum oder vor der Abwicklung des Handels erklärt werden.
Unsere AGB gelten für unsere Dienstleistungen, die sich wie folgt darstellen:
(a) Devisenhandelsdienstleistungen, wobei Sie uns Geld in einer Währung (die Verkaufswährung) im Tausch gegen eine Überweisung von uns an Ihr Konto in einer anderen Währung (die Kaufwährung) senden, sofern das Geld, das wir Ihnen senden sollen, nicht unseren separaten Zahlungsdienstleistungen unterliegt, sodass das Geld an einen Dritten gesendet wird; und
(b) Zahlungsdienstleistungen, wobei wir Ihr Geld (in den meisten Fällen das Geld, das Sie von uns im Rahmen unserer Devisenhandelsdienstleistungen kaufen) an das Konto eines Dritten senden.
Wir nehmen unsere Pflichten sehr ernst. Von Ihnen erwarten wir dasselbe. Wir bitten Sie daher, sich unsere AGB aufmerksam durchzulesen, da diese Teil der Verträge sind, die zwischen Ihnen und uns geschlossen werden.
1. DEFINITIONEN
1.1 In unseren AGB haben die folgenden Begriffe folgende Bedeutungen:
„Annahme“ bedeutet unsere Annahme einer Anfrage, die Ihnen kommuniziert wurde, wenn Sie uns online anweisen, wenn Ihnen eine Transaktionsübersicht per E-Mail zugesendet und/oder Ihnen auf unserer Website bereitgestellt wird (oder im Fall einer Online-Markt-Order, automatisch wenn die Order zum vordefinierten Wechselkurs ausgeführt wird), oder, wenn Sie uns telefonisch anweisen, verbal durch eines unserer Teammitglieder und/oder schriftlich (jeder derartigen verbalen Bestätigung folgt eine E-Mail mit einer Handelsbestätigung);
„Zusätzliche Sicherheitsleistung“ bedeutet jeglichen zusätzlichen Geldbetrag über die Sicherheitsleistung hinaus, die wir von Ihnen im Falle einer Variation eines Trade verlangen;
„GwG und CTF-Gesetze“ meint geltende Gesetze, Regelungen und Bestimmungen mit Bezug auf Aspekte der Geldwäscheprävention und/oder Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung, unter anderem das Wet ter voorkoming van witwassen en financieren van terrorisme;
„Befugte Person“ meint eine lebende natürliche Person, die von Ihnen befugt und von uns akzeptiert ist, um uns Anweisungen in Ihrem Namen zu erteilen;
„Konto des Begünstigten“ bedeutet das Konto, dessen Daten Sie uns mitteilen, das einem Dritten gehört, welcher der Empfänger des Geldes einer Zahlung sein soll;
„Werktag“ bis 17:30 Uhr Montag bis Freitag CET ausgenommen staatliche Feiertage in den Niederlanden und England (bitte beachten Sie, dass diese Zeiten von unseren Bürozeiten abweichen, die Sie auf unserer Website finden);
„Close-Out“ meint die Beendigung eines Trade vor dem ursprünglich vereinbarten Datum oder vor der Abwicklung eines Trade;
„Close-Out-Ausführungsanzeige“ bedeutet eine Ausführungsanzeige, die von uns beim Close-Out erstellt wird, um die Bedingungen zu erfassen, zu denen wir einen Trade geschlossen haben, der vor dem geplanten Abwicklungsdatum beendet wurde;
„Close-Out-Kosten“ bedeutet die Differenz zwischen dem Betrag der Kaufwährung in der Ausführungsanzeige und dem Betrag der Kaufwährung, die zum Erwerb des Betrags der Verkaufswährung in der Ausführungsanzeige zum Marktkurs beim Close-Out benötigt wurde, wenn Letzterer den Ersteren übersteigt;
„Ausführungsanzeige“ meint das Dokument, das von uns erstellt wird und den Trade dokumentiert, dessen Ausführung für Sie wir zugestimmt haben, sowie jegliche spezifischen Anforderungen für diesen Trade; dieses wird Ihnen nach unserer Annahme zugesendet, ausgenommen eine Close-Out-Ausführungsanzeige;
„Datenschutzgesetze“ meint die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Europarats vom 27. April 2016 über den Schutz natürlicher Personen hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten und der freien Übertragung solcher Daten („DSGVO“), jegliche geltende lokale Umsetzung der DSGVO und alle sonstigen geltenden Gesetze mit Bezug auf Datenschutz;
„Devisenhandelsdienstleistungen“ meint uns, die wir einen Trade mit Ihnen eingehen; das umfasst zur Klarstellung auch den Umstand, dass wir die Kaufwährung an ein Konto senden, dessen Inhaber Sie sind;
„Termingeschäft“ bedeutet eine Devisenhandelstransaktion, die Teil unserer Dienstleistungen ist, wobei Sie uns bitten, jetzt einen Wechselkurs zu sichern, die Transaktion jedoch zu einem vordefinierten Termin in der Zukunft mehr als 2 (zwei) Werktage nach der Annahme auszuführen, und umfasst Online-Termingeschäfte;
„Weiterer Verlust“ meint solche Verluste, die uns entstehen, oder Haftungen, die wir infolge einer Beendigung des Trade eingehen, über das hinaus, was infolge eines Close-Out entsteht;
„Guthaben auf Rechnung“ bezeichnet alle Gelder, die Xe von Ihnen erhält und die nicht mit einem bestehenden Handel oder einer bestehenden Zahlung in Verbindung stehen oder die aus irgendeinem Grund nicht einem Trade oder einer Zahlung zugewiesen werden können, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Nichtangabe einer Handels- oder Zahlungsreferenz, die auf Ihrem Konto, sofern in Bezug auf unsere Bedingungen nichts anderes geregelt ist;
„FX-Vertrag“ bedeutet den Vertrag zwischen Ihnen und uns für die Ausführung eines Trade;
„Limit-Order“ meint eine Markt-Order, die eine Devisenhandelstransaktion enthält, die Teil unserer Dienstleistungen auf der Grundlage einer vorigen Anweisung von Ihnen an uns bezüglich der Transaktion zu einem vordefinierten Ziel-Wechselkurs (der besser als der Wechselkurs ist, der Ihnen beim Aufgeben der Order zur Verfügung steht) ist und zu dem Sie die Transaktion ausführen möchten;
„Markt-Order“ meint eine Devisenhandelstransaktion im Rahmen unserer Dienstleistungen, wobei wir eine Anweisung für eine Limit-Order oder Stop-Loss-Markt-Order von Ihnen bezüglich des Kaufs oder Verkaufs einer Währung zu (oder im Fall einer Stop-Loss-Markt-Order zu oder im Bereich von) einem vordefinierten Zielkurs erhalten, worunter auch Online-Markt-Orders fallen;
„Marktkurs“ meint den Kurs, den wir von einem Live-Markt-Feed zum Zeitpunkt des Close-Out erhalten;
„Online-Termingeschäft“ wie in Absatz 7.6 definiert;
„Online-Markt-Order“ wie in Absatz 7.7.1 definiert und in den Absätzen 7.7.2 und 7.7.3 weiter ausgeführt;
„Unser benanntes Konto“ meint das Bankkonto, das wir Ihnen zur Zahlung jeglicher fälliger Beträge mit Bezug auf Trades oder Zahlungen nennen;
„Unsere Dienstleistungen“ meint unsere Devisenhandelsdienstleistungen und unsere separaten Zahlungsdienstleistungen;
„Unsere AGB“ meint diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Devisenhandelsdienstleistungen und Zahlungsdienstleistungen;
„Unsere Website“ bedeutet die Website auf Xe.com;
„Zahlung“ bedeutet den Umstand, dass wir Ihr Geld, beispielsweise Ihre Kaufwährung, an ein Empfängerkonto eines Dritten in Ihrem Namen überweisen;
„Zahlungsvertrag“ meint einen Vertrag, der zwischen Ihnen und uns entsteht und wonach wir eine Zahlung für Sie in Ihrem Namen ausführen;
„Zahlungsdienstleistungen“ bedeutet, dass wir Zahlungen nach Ihren Anweisungen ausführen;
„Kaufwährung“ bedeutet das Geld, das Ihnen nach Abwicklung eines Trade zusteht;
„RPA-Trade“ bedeutet eine Vereinbarung, in deren Rahmen Sie uns bitten, eine Reihe separater Termingeschäfte für Sie auszuführen, beispielsweise wenn Sie regelmäßige monatliche Zahlungen einrichten möchten;
„Verordnungen“ meint die überarbeitete Zahlungsdienstleisterrichtlinie der EU (EU-Verordnung 2015/2366) in ihrer Umsetzung im niederländischen Recht, darunter dem niederländischen Zivilgesetzbuch (Burgerlijk Wetboek), dem niederländischen Finanzaufsichtsgesetz (Wet op het financieel toezicht), dem Finanzaufsichtserlass (Besluit prudentiële regels Wft) und dem Finanzmarkt-Aufsichtsbeschluss (Besluit Gedragstoezicht financiële ondernemingen) (in ihrer jeweils gültigen Fassung);
„Anfrage“ meint Ihre Anfrage für einen Trade und/oder eine Zahlung, die Sie uns kommunizieren, wenn Sie – bei Online-Anweisung – Ihre Order online bestätigen oder – bei telefonischer Anweisung – Ihre Order verbal gegenüber einem Teammitglied von uns bestätigen;
„Stornotransaktion“ ist die Währungstransaktion, welche wir auf dem Markt im Falle des Close-Out eingehen können, und zwar zu Stornobedingungen jeglichen Trades, der noch nicht abgeschlossen wurde; der Wechselkurs kann sich dabei von dem des eigentlichen Trade unterscheiden;
„Sicherheitsleistung“ bedeutet den Betrag, den wir von Ihnen im Voraus verlangen, um einen Trade abzusichern;
„Verkaufswährung“ bedeutet Geld in der Währung, die Sie wie in der zum Trade gehörigen Ausführungsanzeige in Auftrag gegeben haben;
„Spot-Trade“ bedeutet eine Devisenhandelstransaktion im Rahmen unserer Dienstleistungen, wobei das Valutadatum innerhalb von zwei (2) Werktagen nach dem Annahmedatum liegt;
„Spread“ meint den Gewinn, den wir bei einem Trade machen;
„Stop-Loss-Markt-Order“ meint eine Markt-Order, die eine Devisenhandelstransaktion im Rahmen unserer Dienstleistungen auf der Grundlage einer Anweisung von Ihnen umfasst, welche einen minimalen vordefinierten Ziel-Wechselkurs angibt, zu oder in dessen Bereich Sie die Transaktion durchführen möchten;
„Zielkurs“ bedeutet den Kurs, zu dem eine Markt-Order ausgeführt wird, der bei dem (oder bei einer Stop-Loss-Markt-Order bei oder im Bereich des) Wechselkurs liegt, den der Kunde für die Markt-Order angegeben hat, einschließlich des Gewinns, den wir bei dem Trade machen;
„Trade“ meint jegliche Devisenhandelstransaktion, zu deren Ausführung Sie uns befugen und in deren Rahmen Sie uns Kaufwährung verkaufen im Austausch gegen Verkaufswährung, die Sie kaufen (all das im Rahmen unserer Dienstleistungen), namentlich jegliche Spot-Trades, Termingeschäfte, Markt-Orders oder RPA-Trades, jedoch zur Klarstellung ausgenommen jegliche Zahlung;
„Nicht zugewiesene Mittel“ bezeichnet alle bei Xe erhaltenen Gelder, die nicht mit einem registrierten Kunden oder einem bestehenden Handel oder einer bestehenden Zahlung in Verbindung stehen oder die nicht einem Handel oder einer Zahlung zugewiesen werden können. Diese Gelder werden auf einem separaten Xe-Konto verwahrt, bis im Sinne unserer Bedingungen etwas anderes geregelt wird;
„Sanktionsgesetze“ bezeichnet die Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionsgesetze und/oder -vorschriften von Regulierungsbehörden, die von den anwendbaren Behörden umgesetzt, angepasst, verhängt, verwaltet, erlassen und/oder durchgesetzt werden;
„Valutadatum“ meint das Datum, an dem der Trade fällig wird;
„Variation“ meint die Differenz zwischen dem ursprünglichen Wert eines Trade und dem Wert, falls der Trade direkt einem Close-Out unterzogen wurde (beispielsweise infolge von Wechselkursbewegungen bei einem Termingeschäft), bis maximal zum vollen Wert des Trade;
„Xe Group“ bezieht sich auf HiFX Europe Limited, Xe Europe B.V., HiFX Australia Pty Ltd, HiFX Limited, Xe Corporation Inc. und Dandelion Payments, Inc. unter dem Handelsnamen „Xe“ oder „Xe.com“, jeweils ein hundertprozentiges Tochterunternehmen von Euronet Worldwide, Inc. („EWI“);
„wir“, „unser“ oder „uns“ bezieht sich auf Xe Europe B.V (unter dem Handelsnamen „Xe“ oder „Xe.com“), ein Unternehmen gegründet nach niederländischem Recht; Registernummer: 72587873; Stammsitz: Rozengracht 12-1, 1016 NB Amsterdam, die Niederlande, das unsere Dienstleistungen erbringt;
„Sie“ oder „Ihr“ bezieht sich auf Sie, unseren Kunden; und
„Ihr benanntes Konto“ meint das Bankkonto, das Sie uns für die Übertragung jeglicher Kaufwährung an Sie mitteilen, wenn Sie keinen Kaufvertrag in Bezug auf die Kaufwährung abschließen.
1.2 Alle Verweise in unseren AGB (sofern nicht anders angegeben):
(a) auf eine Person oder Personen umfassen alle natürlichen Personen, Unternehmen, Firmen, Partnerschaften, Treuhandgesellschaften, öffentlichen Einrichtungen oder sonstigen Organisationen;
(b) auf „Absätze“ beziehen sich auf Absätze in unseren AGB;
(c) auf jegliche Gesetzgebung (einschließlich Statuten, Rechtsverordnungen, gesetzlicher Bestimmungen oder Verordnungen) umfassen diese in ihrer jeweils gültigen und aktuellen Form; und
(d) im Singular schließen den Plural mit ein und umgekehrt.
1.3 Alle Überschriften in unseren AGB dienen ausschließlich der leichteren Orientierung und beeinflussen in keiner Weise die Auslegung unserer AGB.
2. ÄNDERUNGEN AN UNSEREN AGB
2.1 Wir können unsere AGB gelegentlich abändern, beispielsweise zur Einhaltung von Änderungen an Gesetzen oder an aufsichtsrechtlichen Anforderungen oder aufgrund von Änderungen der Marktbedingungen.
2.2 Wenn wir Änderungen an unseren AGB vornehmen, werden wir Sie per E-Mail und/oder per Post darüber informieren und/oder einen Hinweis auf unserer Website platzieren. Zudem werden wir die überarbeitete Version unserer AGB auf unserer Website bereitstellen. Außerdem informieren wir Sie über das Datum, ab dem die Änderungen in Kraft treten (das „Datum des Inkrafttretens“).
2.3 Wenn Sie ein Schriftexemplar unserer AGB per Post erhalten möchten, werden wir Ihnen auf Anfrage eines an Ihre bei uns hinterlegte Adresse senden. Änderungen an unseren AGB gelten üblicherweise für Trades und Zahlungen, die nach dem Datum des Inkrafttretens eingegangen werden, gelten jedoch auch für FX-Verträge und Zahlungsverträge, die vor dem Datum des Inkrafttretens eingegangen wurden, wenn wir per Gesetz oder aufsichtsrechtlich dazu verpflichtet sind. Durch das Eingehen eines FX-Vertrags oder Zahlungsvertrags wird davon ausgegangen, dass Sie alle Änderungen an unseren AGB seit Ihrem letzten Eingehen eines FX-Vertrags oder Zahlungsvertrags annehmen.
3. SPRACHE UND GELTENDES RECHT
3.1 Unsere AGB werden auf Englisch verfasst, was auch die Sprache für jeden FX-Vertrag und Zahlungsvertrag ist. Sämtliche Kommunikation zwischen uns und Ihnen erfolgt in englischer Sprache.
3.2 Unsere AGB unterliegen und sind gemäß niederländischem Recht auszulegen. Jegliche Unstimmigkeiten zwischen uns und Ihnen mit Bezug auf unsere AGB, einen FX-Vertrag oder einen Zahlungsvertrag werden von den Gerichten in Amsterdam, Niederlande, geregelt.
3.3 Unsere AGB beeinflussen Ihre gesetzlichen Verbraucherrechte nicht, einschließlich den in Absatz 14 beschriebenen.
4. FINANZMÄRKTE
4.1 Keine Beratung
Obwohl wir Ihnen auf Anfrage Marktdaten zur Verfügung stellen, bieten wir keine persönliche Beratung an (ob Sie hinsichtlich des Timings eines Trade fortfahren sollten oder nicht), und Sie sollten keine von uns für Sie bereitgestellten Informationen als persönliche Beratung betrachten. Das bedeutet, wir berücksichtigen weder Ihre persönliche Situation, Erfahrung, finanziellen Ziele noch Umstände. Die Entscheidung über eine Anfrage und die Abwägung der Eignung einer Anfrage, eines bestimmten Trade und Ihrer Anweisungen an uns obliegen allein Ihnen.
4.2 Timing
Sie werden darauf aufmerksam gemacht, dass Banken feste Schlusszeiten für den Empfang und Versand elektronischer Zahlungen haben. Wir übernehmen keine Verantwortung oder Haftung für jegliche Verzögerung eines Trade, die sich aus dem verspäteten Eintreffen von Geldern oder aus dem verspäteten Erhalt von Anweisungen ergibt.
4.3 Bankverzögerungen und -fehler
Vorbehaltlich der Verordnungen (weitere Einzelheiten dazu in Absatz 14) übernehmen wir keine Verantwortung oder Haftung hinsichtlich jeglicher Verzögerung oder Einbehaltung von Zahlungen durch eine Bank oder Zwischenbank(en) oder Zahlungsdienstleister. Verzögerungen bei der Weiterleitung von Zahlungen können durch Faktoren außerhalb unserer Kontrolle bedingt sein, darunter (ohne Einschränkung) Bankfehler, Unterlassungen oder Verzögerungen oder das Versäumnis der Bank(en), die Zahlung auszuführen.
Eine Bank oder ein Zahlungsdienstleister kann zudem verpflichtet sein, (unter anderem) die Zahlung zu verzögern oder zurückzuhalten, wenn sie/er mit Informationen zu Ihnen als unserem Kunden, zum Zweck und der Art der Zahlung oder zum Empfänger nicht zufrieden ist, was die Einhaltung von GwG und CTF-Gesetzen und/oder anderen Gesetzen betrifft.
5. VERTRAGSABSCHLUSS
Jede Anfrage ist ein Angebot von Ihnen, einen FX-Vertrag und/oder einen Zahlungsvertrag einzugehen.
Wir können jederzeit in unserem alleinigen Ermessen den Abschluss eines FX-Vertrags (einschließlich jedes Termingeschäfts, das Teil eines RPA-Trade ist) oder (vorbehaltlich der Anforderungen durch Verordnungen) eines Zahlungsvertrags ablehnen. Beispiele für Fälle, in denen wir das Eingehen eines FX-Vertrags oder Zahlungsvertrags ablehnen können, sind unsere dahingehende Verpflichtung im Rahmen von GwG und CTF-Gesetzen oder wie in Absatz 7.5 weiter unten beschrieben.
FX-Verträge und Zahlungsverträge werden bei Annahme geschlossen und können von Ihnen nicht gekündigt werden. Einzelheiten zu Trades und Zahlungen werden Ihnen bei Annahme mitgeteilt und schriftlich (einschließlich elektronisch) in einer Ausführungsanzeige bestätigt. Das Versäumnis, Ihnen eine Ausführungsanzeige bereitzustellen, beeinträchtigt keine Rechte oder Pflichten einer Partei in einem FX-Vertrag oder Zahlungsvertrag.
Jeder Trade (einschließlich jeglicher Termingeschäfte, die Teil eines RPA-Trade sind) und jede Zahlung unterliegt jeweils (je nachdem) einem separaten FX-Vertrag oder Zahlungsvertrag. Jeder FX-Vertrag und Zahlungsvertrag inkludiert unsere AGB.
Zur Klarstellung: Andere juristische Personen, die Teil der Xe Group sind, sind unsere Partnerunternehmen und keine Partei im Rahmen unserer AGB, jeglichen FX-Vertrags oder jeglichen Zahlungsvertrags.
6. IHRE VERANTWORTUNG UNS GEGENÜBER
6.1 Registrierung
Bevor wir eine unserer Dienstleistungen für Sie erbringen können, müssen Sie sich bei uns registrieren. Um Ihre Registrierung abzuschließen, müssen Sie uns alle von uns über Sie geforderten Einzelheiten bereitstellen, einschließlich Angaben zu Ihrer Identität, ein Adressnachweis und sonstige Informationen, die wir von Ihnen benötigen, um unseren Geldwäschepräventions- und Onboarding-Prozess abzuschließen. Wir behalten uns vor, Ihre Registrierungsanfrage abzulehnen, und sind nicht verpflichtet, Ihnen die Gründe für eine solche Ablehnung offenzulegen.
Wenn Sie unsere Dienstleistungen achtzehn (18) Monate lang nicht nutzen, müssen Sie sich gegebenenfalls erneut bei uns registrieren.
6.2 Rechtliche Anforderungen an uns, einschließlich GwG und CTF-Gesetzen
Sie werden uns zeitnah alle Informationen und Unterlagen bereitstellen, die wir von Ihnen jederzeit anfordern können, damit wir oder unsere Gegenparteien im Bankwesen jegliche gesetzlichen Anforderungen an uns mit Bezug auf unsere Dienstleistungen erfüllen können, einschließlich Anforderungen durch die GwG und CTF-Gesetze.
Soweit sich Informationen oder Unterlagen (die Ihre „personenbezogenen Daten“ gemäß der Bedeutung dieses Begriffs in den Datenschutzgesetzen umfassen können), die gemäß diesem Absatz 6 angefordert werden, sich aktuell im Besitz der Xe Group befinden, stimmen Sie zu, dass diese Informationen oder Unterlagen an uns weitergegeben und von uns genutzt werden können, um unsere Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen und/oder rechtmäßige interne Compliance-Prozesse zu ermöglichen oder zu vereinfachen. Sie erkennen an, dass die Übertragung von Informationen und Unterlagen an uns gemäß diesem Absatz 6.2 die Übertragung an uns von außerhalb des EWR umfassen kann.
Sie stimmen zu, dass wir nicht verpflichtet sind, bestimmte Maßnahmen im Rahmen oder in Verbindung mit unseren AGB zu ergreifen beziehungsweise bestimmten Verpflichtungen im Rahmen oder in Verbindung mit unseren AGB nachzukommen und dass wir die Ausführung jeglicher Zahlung oder die Erbringung jeglicher unserer Dienstleistungen für Sie verzögern, aussetzen oder ablehnen können, wenn wir hinsichtlich Ihrer Identität oder den von Ihnen bereitgestellten Informationen nicht zufrieden sind oder wenn wir nicht davon überzeugt sind, dass die Erbringung jeglicher unserer Dienstleistungen oder die Ausführung einer Zahlung unter Einhaltung der GwG und CTF-Gesetze erfolgen würde.
6.3 Zahlungszwecke
Sie dürfen Unsere Dienstleistungen nicht für Investitionszwecke nutzen, sondern nur für Währungsumrechnungen in Verbindung mit Zahlungen für relevante Waren oder Dienstleistungen oder andere Zwecke. Sie werden keine unserer Dienstleistungen nutzen, um zu versuchen, zu spekulieren oder von Wechselkursschwankungen zu profitieren. Sie garantieren und verpflichten sich uns gegenüber, bevor Sie eine Anfrage stellen, dass der Begünstigte einer solchen Zahlung keine Person, Gruppe oder Einrichtung ist oder mit einem Land verbunden ist, das unter Sanktionsgesetzen sanktioniert ist.
6.4 Passwort
Es liegt in Ihrer Verantwortung, alle Passwörter oder sonstigen Sicherheitsfunktionen zu sichern, die Sie verwenden und die Ihnen Zugang zu einem Teil unserer Website oder zur Nutzung unserer Dienstleistungen gewähren. Sie werden uns unverzüglich benachrichtigen, wenn Sie Kenntnis vom Verlust, Diebstahl, Missbrauch oder der unbefugten Nutzung solcher Passwörter oder sonstiger Sicherheitsfunktionen Kenntnis erlangen, einschließlich Einzelheiten der Zahlungskarte, die Ihnen zugeordnet ist oder die Sie besitzen.
6.5 Informationen
Sie tragen die Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit aller Informationen, die Sie uns bereitstellen, einschließlich der Angaben in Ihrer Anfrage und Angaben zu Ihrem benannten Konto oder Empfängerkonto (wenn Sie einen Zahlungsvertrag abschließen).
Sie müssen uns stets Anweisungen in englischer Sprache liefern und sicherstellen, dass gegebenenfalls befugte Personen uns ebenfalls Anweisungen in englischer Sprache liefern.
Wenn Sie uns bitten, mit einer anderen Person über einen Trade oder eine Zahlung zu kommunizieren, haften wir gegenüber Ihnen nicht für jegliche Offenlegung von Informationen, die wir gegenüber dieser Person bezüglich des Trade oder der Zahlung vornehmen; außerdem sind wir berechtigt, uns bei jeglichen Informationen, die uns von dieser Person mitgeteilt werden, in jeder Hinsicht auf deren Vollständigkeit und Richtigkeit zu verlassen und diese entsprechend zu handhaben.
Sie müssen Ihre Kontaktdaten stets aktuell halten und erreichbar sein, wenn wir Sie kontaktieren müssen. Sie werden uns benachrichtigen, sobald Sie Kenntnis von einem Fehler bei Angaben erlangen, die Sie uns gegenüber gemacht haben, oder von einem Fehler in Verbindung mit einem Trade oder einer Zahlung. Sie werden uns zudem direkt benachrichtigen, wenn einer der Umstände auftritt, die in Absatz 8.2.6 aufgeführt sind (und der sich auf Ihre Fähigkeit bezieht, uns für unsere Dienstleistungen zu bezahlen). Sie verpflichten sich, uns nichts zu verschweigen, was unsere Entscheidung darüber beeinflussen kann, ob wir Ihnen unsere Dienstleistungen erbringen oder dies weiterhin tun.
6.6 Persönliche Fähigkeit
Jeder FX-Vertrag und Zahlungsvertrag gilt für Sie persönlich. Sie werden die Anfrage nicht im Namen einer anderen Person einreichen und uns keine Anweisungen im Namen oder im Auftrag einer anderen Person erteilen. Wir haben keine Verantwortung gegenüber anderen Personen als Ihnen im Rahmen eines FX-Vertrags oder Zahlungsvertrags und werden für niemanden außer Ihnen im Rahmen vorgenannter Verträge unsere Dienstleistungen erbringen.
Durch den Abschluss eines FX-Vertrags und/oder Zahlungsvertrags bestätigen Sie, dass Sie über achtzehn (18) Jahre alt sind und unter keiner Behinderung oder Einschränkung leiden, die Ihre Fähigkeit zum Vertragsabschluss beeinflussen könnte.
6.7 Lokales Recht
Wir haben unseren Sitz und üben unsere Geschäftstätigkeit in den Niederlanden und gemäß niederländischem Recht aus. Daher können Sie von uns nicht erwarten, dass wir jegliche lokalen gesetzlichen Anforderungen kennen oder untersuchen, die möglicherweise gelten, wenn Sie auf unsere Website außerhalb der Niederlande zugreifen, und wir sind nicht verantwortlich für die Einhaltung jeglicher sonstigen lokalen Gesetze. Wenn Sie außerhalb der Niederlande auf unsere Website zugreifen, müssen Sie sich selbst über jegliche sonstigen lokalen gesetzlichen Anforderungen informieren.
6.8 Autorisierung
Sie können, vorbehaltlich unserer Zustimmung, eine weitere befugte Person benennen, die uns Anweisungen in Ihrem Namen erteilen kann. Jegliche Benennung einer befugten Person bleibt in Kraft, bis uns eine Mitteilung über die Auflösung der Benennung zugestellt wird. Sofern und bis Sie uns keine gegenteilige Mitteilung gemacht haben, stimmen Sie zu, dass:
(a) Sie verantwortlich dafür sind, sicherzustellen, dass nur die befugte Person Zugang zu unseren Dienstleistungen hat, um eine Anfrage einzureichen oder uns anderweitig Anweisungen in Ihrem Namen zu erteilen;
(b) Sie gewährleisten müssen, dass die befugte Person unsere AGB kennt, und Sie dafür sorgen werden, dass eine solche befugte Person unsere AGB einhält; und
(c) wir die Nutzung der Anmelde- oder Kontodaten oder eine Anfrage von oder die Anweisungen der befugten Person so behandeln werden, als käme(n) sie von Ihnen und wäre(n) von Ihnen autorisiert.
6.9 Gemeinsame Kontoinhaber
Wenn wir eine Anweisung zur Ausführung eines Trade oder einer Zahlung von einer Person erhalten, die bei uns ein gemeinsamer Kontoinhaber ist, wird der Trade oder die Zahlung so gehandhabt, als wäre sie von allen Personen ausgeführt worden, die im betreffenden Konto als gemeinsame Kontoinhaber genannt sind, und jeder von ihnen wird (gemeinsam und einzeln) für die Ausübung aller Pflichten im Rahmen des FX-Vertrags und/oder des Zahlungsvertrags verantwortlich und uns gegenüber haftbar im Falle eines Verstoßes gegen eine seiner Bedingungen sein. Zwecks Auslegung unserer AGB: Alle Verweise auf „Sie“ und „Ihre“ meinen in diesen Fällen alle derartigen Personen, und jegliche Mitteilung, die wir betreffend eines gemeinsamen Kontos machen müssen, wird als ordnungsgemäß zugestellt betrachtet, wenn sie in Übereinstimmung mit Absatz 15.5 unserer AGB erfolgt, unabhängig davon, an wen der gemeinsamen Kontoinhaber sie adressiert ist.
6.10 Finanzierung des Trade
6.10.1 Spot-Trade
Der Betrag, den wir von Ihnen für einen Spot-Trade verlangen, ist fällig und voll zahlbar in frei verfügbaren Geldern bis spätestens 12:00 mittags an dem Werktag, an dem wir Ihnen unsere Annahme mitteilen.
6.10.2 Termingeschäft
Der Betrag, den wir von Ihnen für ein Termingeschäft verlangen, ist fällig und zahlbar an uns in zwei Teilen:
(a) eine vollständige Sicherheitsleistung in frei verfügbaren Geldern an dem Werktag, an dem wir Ihnen unsere Annahme mitteilen; und
(b) der Saldo, voll in frei verfügbaren Geldern bis spätesten 12:00 mittags an dem Werktag, den wir Ihnen in unserer Annahme als Valutadatum für den Trade mitteilen.
Zusätzlich zur Sicherheitsleistung und dem an uns fälligen Saldo, der in Absatz 6.10.2 genannt wurde, können wir von Ihnen eine zusätzliche Sicherheitsleistung verlangen, um jegliche Variationen auszugleichen, die beim Trade aufgetreten sind. Wir werden Sie kontaktieren, wenn wir eine zusätzliche Sicherheitsleistung von Ihnen benötigen und werden Ihnen den an uns fälligen Betrag mitteilen.
Wir können Sie um einen Nachweis darüber bitten, dass Sie Ihre Bank angewiesen haben, uns den zusätzlich verlangten Betrag innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden nach unserer Anfrage zu senden. Ein Versäumnis, uns diesen Nachweis auf Anfrage vorzulegen, kann zu einem Close-Out führen.
6.10.3 RPA-Trade
Im Falle eines RPA-Trade werden Ihnen Einzelheiten zum Betrag, den wir von Ihnen verlangen, in unserer Annahme mitgeteilt. Der Betrag, den wir von Ihnen für einen RPA-Trade verlangen, ist fällig und zahlbar an uns wie in unserer Annahme angegeben.
6.10.4 Alle Trades
Sie müssen alle an uns fälligen Beträge für den Trade (einschließlich der Verkaufswährung) voll in frei verfügbaren Geldern bis zum von uns angegebenen Fälligkeitsdatum und -zeitpunkt auf unser benanntes Konto einzahlen.
Sie müssen alle an uns fälligen Beträge für den Trade in der im FX-Vertrag vereinbarten Währung zahlen. Wir akzeptieren kein Bargeld oder Schecks am Schalter. Wenn Sie versuchen, eine Zahlung an uns in bar vorzunehmen, haben Sie Ihre Zahlungsverpflichtung uns gegenüber nicht erfüllt und es kann bis zu 28 Werktage dauern, bis wir Ihnen Ihre Gelder wieder zur Verfügung stellen können.
Sie können keine Skonti oder Abzüge an jeglichen an uns fälligen Beträgen vornehmen.
Wir können jederzeit Zinsen auf jeglichen an uns fälligen Betrag aufschlagen, wenn wir diesen nicht voll in frei verfügbaren Geldern bis zum Fälligkeitsdatum erhalten haben, und zwar in Höhe von vier Prozent (4 %) p. a. über dem Spitzenrefinanzierungssatz in seiner jeweils gültigen, von der Europäischen Zentralbank festgelegten Höhe; dieser Zins läuft täglich ab dem Fälligkeitsdatum bis zu dem Zeitpunkt auf, an dem wir den überfälligen Betrag in frei verfügbaren Geldern erhalten haben. Dieser Zinssatz kann bei uns erfragt werden.
Sie werden uns von einer rechtmäßigen Quelle bezahlen, die Ihren Inhabernamen trägt (beispielsweise Ihr persönliches Bankkonto oder mit einer Debit- oder Kreditkarte auf Ihren Namen, die auf die bei uns hinterlegte Anschrift registriert ist).
6.11 Betrug oder betrügerische Aktivität
Sie sind uns gegenüber haftbar für alle Verluste, die wir erleiden oder die uns entstehen in Bezug auf jeglichen Betrug oder jegliche betrügerische Aktivität von Ihnen zu einem beliebigen Zeitpunkt.
7. UNSERE VERANTWORTUNG IHNEN GEGENÜBER
7.1 Wir werden:
7.1.1 Ihnen unsere Dienstleistungen jederzeit in Übereinstimmung mit unseren AGB erbringen;
7.1.2 in Bezug auf jeden Trade:
(a) Ihnen das Valutadatum mitteilen;
(b) Ihnen den Betrag der Verkaufswährung und jeglichen sonstigen Betrag mitteilen, den wir von Ihnen benötigen, ebenso wie das Datum und den Zeitpunkt, bis zu dem wir diesen Betrag voll und in frei verfügbaren Geldern erhalten haben müssen;
(c) die von Ihnen bereitgestellten Kontaktdaten nutzen, um Sie zu kontaktieren, darunter zur Bestätigung einer Transaktion, zur Prüfung Ihrer Identität oder um Sie über die Erforderlichkeit einer zusätzlichen Sicherheitsleistung zu informieren.
7.1.3 in Bezug auf jegliche Zahlungen, deren Ausführung für Sie wir zugestimmt haben, (vorbehaltlich jeglicher Bestimmungen in den Verordnungen, die den Ausführungszeitpunkt einer Zahlung betreffen, die in den Geltungsbereich der Verordnungen fällt; weitere Einzelheiten dazu in Absatz 14) diese auszuführen:
(a) wenn wir Ihre Anfrage für eine Zahlung erhalten haben, bis zum Valutadatum und Zeitpunkt, das/den wir angeben, so bald wie möglich nach dem Valutadatum (oder, wenn das Valutadatum kein Werktag ist, so bald wie möglich nach dem ersten Werktag nach dem Valutadatum), doch Sie sollten sich bewusst sein, dass die Verbuchung der Gelder mehr als fünf (5) Werktage dauern kann, je nach lokalen Bankvereinbarungen; oder
(b) wenn wir Ihre Anfrage für eine Zahlung bis zum Valutadatum und Zeitpunkt, das/den wir angeben, nicht erhalten haben, so bald wie möglich nach Erhalt Ihrer Anfrage für eine Zahlung,
doch Sie sollten sich bewusst sein, dass die Verbuchung der Gelder mehr als fünf (5) Werktage dauern kann, je nach lokalen Bankvereinbarungen.
7.2 Wir sind nicht verpflichtet:
7.2.1 jegliche unserer Dienstleistungen für Sie zu erbringen, bis Sie die Anforderungen der Absätze 6.1 (Registrierung), 6.2 (Gesetzliche Anforderungen an uns, einschließlich GwG und CTF-Gesetzen), 6.3 (Zahlungszwecke), 6.4 (Passwort), 6.5 (Informationen) und 6.6 (Persönliche Fähigkeit) unserer AGB erfüllt haben;
7.2.2 einen Trade oder eine Zahlung auszuführen, bis wir frei verfügbare Gelder von Ihnen erhalten haben;
7.2.3 jegliches Geld zur Ausführung eines Trade oder einer Zahlung von einer anderen Person als Ihnen anzunehmen;
7.2.4 jeglichen Trade oder jegliche Zahlung mit einem Wert auszuführen, der über einem Transaktionslimit liegt, das wir gegebenenfalls festlegen können.
7.3 Begleichung von Verbindlichkeiten und Abzüge
7.3.1 Wir können jegliche Summe, die wir von Ihnen zu einem beliebigen Zeitpunkt erhalten (einschließlich aller Beträge, die Teil einer Sicherheitsleistung von Ihnen an uns sind) nutzen, um Verbindlichkeiten zu begleichen, die wir in Bezug auf einen Trade eingehen.
7.3.2 Wenn wir per Gesetz eines Landes, Territoriums oder Staates (beispielsweise aus steuerlichen Gründen) verpflichtet sind, einen Abzug von einem Betrag, den wir von Ihnen für den Trade erhalten, oder von einer der Kaufwährungen vorzunehmen, müssen wir einen solchen Abzug vornehmen. Der von uns abgezogene Betrag wird eine angemessene Höhe haben und die Höhe unserer gesetzlichen Verbindlichkeit nicht überschreiten.
7.4 Sicherung von Kundengeldern
7.4.1 Vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Absatzes 7.4 müssen wir sicherstellen, dass wir im Rahmen der Verordnungen („Absicherungsanforderungen“) abgesicherte Zahlungsmittel haben.
7.4.2 Wenn Sie einen Trade mit uns ausführen und die Kaufgelder für eine Zahlung zu verwenden sind, werden wir sicherstellen, dass die Gelder, die wir für die Ausführung einer solchen Zahlung erhalten haben oder besitzen („betreffende Gelder“), oder mindestens ein gleichwertiger Geldbetrag, basierend auf der Berechnung eingehender und ausgehender Zahlungen, durch einen Dritten (beispielsweise eine Bank oder eine Versicherung) garantiert wird.
7.4.3 Sie stimmen zu, dass wir verpflichtet sind, die betreffenden Gelder, die wir von Ihnen erhalten oder in Ihrem Namen halten, zu schützen, und dass wir für diesen Zweck eine Sicherungsgarantie eingerichtet haben; Sie stimmen zu, dass Zahlungen von uns in Verbindung mit unseren Dienstleistungen vom Sicherheitsgeber ausgeführt werden können.
7.4.4 Bei der Ausführung unserer Dienstleistungen für Sie und andere Kunden sind wir möglicherweise verpflichtet, Geld an Gegenbanken oder Makler als Sicherheit für Devisengeschäfte auszuzahlen. Nach der Übertragung werden solche Gelder nicht abgesichert, d. h. sie sind nicht durch die Sicherungsgarantie gedeckt.
7.4.5 Wenn das Geld von solchen Gegenbanken oder Maklern an uns zurückgezahlt wird, ist dieses Geld wieder durch die Absicherungsgarantie gedeckt.
7.4.6 Wir sind befugt, Abzüge und Beträge von sämtlichen Summen zu nehmen, die Sie uns zahlen, um den von Ihnen an uns zahlbaren Spread zu bezahlen und um jegliche Gebühren oder Verbindlichkeiten von Dritten zu begleichen, die durch die Erbringung unserer Dienstleistungen für Sie entstehen.
7.4.7 Wir sind berechtigt, eine andere Methode zur Sicherung der betreffenden Gelder zu nutzen, wie in Absatz 7.4.1 erläutert, vorausgesetzt, dass diese Methode die Sicherungsanforderungen erfüllt. Wir sind berechtigt, diese AGB so abzuändern, dass sie jegliche Änderungen beinhalten, die in Verbindung mit der Nutzung einer solchen alternativen Sicherungsmethode nötig sind.
7.4.8 Zur Klarstellung: Beachten Sie bitte, dass die Verordnungen nur relevante Gelder schützen. Grund für die unterschiedliche Herangehensweise ist die Tatsache, dass wir im Rahmen der Verordnungen nur Gelder absichern dürfen, die Teil einer Zahlungsdienstleistung sind. Wenn wir einen Trade mit Ihnen eingehen und Ihnen die Kaufwährung auszahlen, wird keine „Zahlungsdienstleistung“ im Definitionsrahmen der Verordnungen ausgeführt. Zudem werden wir, wenn Sie uns gegenüber nicht angegeben haben, ob die Kaufwährung an Sie zurückzuzahlen oder an einen Dritten zu senden ist, dieses Geld nicht absichern.
7.5 Bestimmte Staaten mit hohem Risiko oder komplexer Gesetzeslage
7.5.1 Wir behalten uns vor, Zahlungen von oder an bestimmte Staaten, direkt oder indirekt, nicht anzunehmen oder zu gestatten, die wir in alleinigem Ermessen als mit hohem Risiko für unsere Geschäft oder mit höherer Komplexität für uns bei der Ausführung unseres Transaktionsüberwachungsprozesses verbunden erachten.
7.5.2 Ferner behalten wir uns vor, in alleinigem Ermessen weitere Informationen von Ihnen anzufordern, darunter Informationen zum Zahlungsempfänger, wenn Zahlungen in bestimmte Staaten erfolgen.
7.6 Online-Termingeschäfte
7.6.1 Dieser Absatz 7.6 gilt für jedes Termingeschäft, das Sie bei uns über unsere Website in Auftrag geben („Online-Termingeschäft“) und dessen Ausführung mit Ihnen wir zustimmen. Unsere Online-Termingeschäftsdienstleistungen stehen nur zur Verfügung, wenn wir separat mit Ihnen der Erbringung dieser Dienstleistung für Sie zugestimmt haben.
7.6.2 Ein Online-Termingeschäft ist ab dem Datum und Zeitpunkt in Kraft, das/den wir in der Annahme angeben. Sie dürfen die Bedingungen eines Online-Termingeschäfts nicht mehr ändern, nachdem wir es angenommen haben. Sollten Sie eine beliebige Änderung des Online-Termingeschäfts wünschen, können wir unter beschränkten Umständen einer Stornierung Ihres aktuellen Online-Termingeschäfts und dessen Ersetzung durch ein neues Online-Termingeschäft zustimmen, das ab einem von uns festgelegten Datum in Kraft tritt. Es können Stornierungsgebühren anfallen und wir werden Sie über diese Stornierungsgebühren informieren, wenn Sie eine Stornierung anfordern.
7.6.3 Wir behalten uns vor, jegliche bei uns in Auftrag gegebenen Online-Termingeschäfte nicht auszuführen, wenn der Betrag des Trade nicht mit den von uns jeweils festgelegten Limits übereinstimmt. Die geltenden Limits werden von uns auf unserer Website bereitgestellt.
7.7 Markt-Orders
7.7.1 Dieser Absatz 7.7 gilt für jegliche Markt-Order, die Sie bei uns über unsere Website („Online-Markt-Order“) oder telefonisch (einzeln und zusammen „Markt-Order“) in Auftrag geben und deren Ausführung für Sie wir zustimmen.
7.7.2 Unsere Online-Markt-Order-Dienstleistungen sind nur verfügbar, wenn wir der Erbringung dieser Dienstleistung für Sie separat zugestimmt haben.
7.7.3 Unbeschadet des nachstehenden Absatzes 7.7.7 behalten wir uns vor, jegliche bei uns in Auftrag gegebenen Online-Markt-Orders nicht auszuführen, wenn der Betrag des Trade nicht mit den von uns jeweils festgelegten Limits übereinstimmt. Wir können zudem Limits für die Anzahl der Online-Markt-Orders festlegen, die Sie zu einem bestimmten Zeitpunkt aufgeben können; diese Limits werden Ihnen per E-Mail mitgeteilt.
7.7.4 Eine Markt-Order ist ab dem Datum und Zeitpunkt in Kraft, das/den wir telefonisch oder über unsere Website bestätigen. Eine Markt-Order ist gültig und offen zur Annahme bis zur Stornierung. Eine Markt-Order darf nur telefonisch variiert oder storniert werden; mit Ausnahme einer Online-Markt-Order, die online variiert oder storniert werden kann, wenn wir dies vorher mit Ihnen vereinbart haben. Nachdem eine Markt-Order storniert ist, haben wir Ihnen gegenüber keine weiteren Verpflichtungen in Bezug auf diese Order, mit Ausnahme der Rückzahlung jeglicher Gelder (und gegebenenfalls Zinsen), die Sie uns für die Ausführung der Markt-Order bereitgestellt haben, vorbehaltlich jeglicher nötigen Abzüge durch uns.
7.7.5 Wir werden eine Stop-Loss-Markt-Order oder eine Limit-Order ausführen, nachdem der Zielkurs erreicht wurde und wenn wir in der Lage sind, eine Transaktion mit anderen Banken zu diesem Zielkurs abzuschließen.
7.7.6 Nach Annahme (d. h. Ausführung und Abwicklung der Markt-Order zum Zielkurs, der für die Erfüllung der Order nötig ist) werden wir Sie benachrichtigen und Ihnen innerhalb von zwei (2) Werktagen eine Ausführungsanzeige senden. Das Valutadatum für eine Markt-Order wird in der Ausführungsanzeige genannt.
7.7.7 Stop-Loss-Markt-Orders: Wie wir Ihnen beim Aufgeben der Markt-Order mitgeteilt haben und wie von Ihnen akzeptiert, werden wir angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Markt-Order auf Grundlage des von Ihnen angegebenen vordefinierten Wechselkurses zu erfüllen, können jedoch keine Garantie dahingehend geben, dass eine Markt-Order ausgeführt wird (wenn ein solcher Kurs erreicht wird oder anderweitig).
7.7.8 Sie erkennen an und stimmen zu, dass:
(a) wir in alleinigem Ermessen (nach vernünftigem Ermessen und in gutem Glauben) bestimmen, ob ein Zielkurs erreicht wurde, und vorübergehende Wechselkursschwankungen nicht berücksichtigen müssen;
(b) obwohl Sie einen Ziel-Wechselkurs für eine Stop-Loss-Markt-Order festgelegt haben, die Marktbedingungen die Ausführung einer Stop-Loss-Markt-Order zu diesem Wechselkurs verhindern können;
(c) infolge der Schwankungen und Bewegungen an Finanzmärkten außerhalb unserer Kontrolle, die unsere Fähigkeit, einen Spot-Trade oder ein Termingeschäft, der/das zur Ausführung einer Stop-Loss-Markt-Order eingegangen wurde, beeinflussen oder beeinflussen können, eine ausgeführte Stop-Loss-Markt-Order wesentlich und nachteilig über oder unter dem von Ihnen genannten Kurs liegen kann.
7.8 Spread
Für FX-Verträge unterscheidet sich der Kurs, den wir Ihnen anbieten, vom Kurs, den wir am Großhandelsmarkt erzielen können. Dementsprechend machen wir Gewinn durch unseren Verkauf von Kaufwährung an Sie. Zusätzlich berechnen wir Ihnen Gebühren, wenn wir Zahlungen in Ihrem Namen ausführen, und stellen Ihnen Verwaltungskosten in Rechnung. Wir berechnen diese Gebühren, um die Kosten auszugleichen, die uns bei der Ausführung von Zahlungen entstehen, und zur Deckung unserer eigenen Kosten für die Ausführung von Verwaltungsaufgaben.
7.9 Behandlung von nicht zugewiesenen Geldern und Geldern auf Rechnung
Guthaben auf Rechnung
7.9.1. Guthaben auf dem Konto kann maximal neunzig (90) Tage aufbewahrt werden. Sie sind verantwortlich für alle Risiken (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Volatilität des Devisenmarktes), die mit der Führung von Guthaben auf Konto verbunden sind. Vor Ablauf der Frist von neunzig (90) Tagen kann sich Xe mit Ihnen in Verbindung setzen, um Anweisungen bezüglich der Veräußerung des Guthabens auf dem Konto zu erhalten. Wenn Xe nicht rechtzeitig eine Anweisung zur Veräußerung solcher Gelder erhält, werden diese Gelder zu den jeweils geltenden Wechselkursen in Ihre Heimatwährung umgerechnet und an Sie zurückerstattet.
7.9.2. Xe wird die folgenden Versuche unternehmen, Sie zu kontaktieren. Sollten Sie Xe Ihre Anweisungen zu den Guthaben auf Konto nicht geben, kann Ihr Guthaben auf Konto wie unten beschrieben behandelt werden:
- 7.9.2.1. Xe wird Ihnen eine Korrespondenz über die zu diesem Zeitpunkt geltende bevorzugte Form der Kommunikation senden, in der hervorgehoben wird, dass Sie über Guthaben auf Konto verfügen, und Anweisungen zum weiteren Vorgehen anfordern und erklären, dass Xe, falls Sie innerhalb von zwei (2) Wochen nach unserer endgültigen Korrespondenz, wie unten dargelegt, keine geeigneten Maßnahmen ergreifen, kann Xe Behandeln Sie Ihre Gelder wie in 7.9.2.2 beschrieben
- 7.9.2.2. Nach unserer ersten Korrespondenz mit Ihnen kann Xe eine weitere abschließende Korrespondenz an Sie senden. Wenn Sie innerhalb von zwei (2) Wochen nach dem Datum unserer endgültigen Korrespondenz keine geeigneten Maßnahmen ergreifen, kann Xe das Guthaben auf dem Konto entfernen, es zu dem jeweils geltenden Wechselkurs (en) in Ihre Heimatwährung umrechnen und an Sie zurückzahlen. Sollte sich dies als nicht möglich erweisen, kann Xe diese Gelder auf Rechnung an den Staat oder eine gemeinnützige Organisation veräußern oder die Gelder auf dem Konto als Einnahmen oder wie anderweitig gesetzlich vorgeschrieben anerkennen, vorbehaltlich der geltenden Gesetze und Vorschriften.
7.9.3. Wenn Xe Gelder auf KONTO hält und Sie einen Zahlungsvertrag oder Handel abschließen, kann Xe die Gelder auf Rechnung zur Abwicklung oder teilweisen Abwicklung eines solchen Zahlungsvertrags oder Handels verwenden, sofern Sie nichts anderes angewiesen haben. Für den Fall, dass von Xe gehaltene Guthaben auf Rechnung so eingesetzt werden und nicht ausreichen, bleiben Sie Xe gegenüber für den Restbetrag haftbar und müssen diesen Restbetrag unverzüglich auf Verlangen vollständig bezahlen oder erstatten.
7.9.4. Für den Fall, dass unsere Bedingungen aus irgendeinem Grund gekündigt werden, kann Xe Guthaben auf Rechnung zu dem jeweils geltenden Wechselkurs (en) in Ihre Heimatwährung umrechnen und Ihnen diese Gelder gemäß dieser Klausel 7.9 zurückgeben.
Nicht zugewiesene Mittel
7.9.5. Unbeschadet anderer Bestimmungen unserer Bedingungen und soweit gesetzlich zulässig, kann Xe in Fällen, in denen Xe nicht zugewiesene Gelder in einem Betrag von weniger als 10% der jeweiligen Währungseinheit (oder 100% der geltenden Währungseinheit in Australien und Neuseeland) hält, diesen Betrag sofort als Umsatz erfassen oder veräußern Betrag an den Staat oder eine gemeinnützige Organisation oder wie anderweitig gesetzlich vorgeschrieben, vorbehaltlich der geltenden Gesetze und Vorschriften;
7.9.6. Nicht zugewiesene Mittel (mehr als 10 der geltenden Währungseinheit oder 100 der geltenden Währungseinheit in Australien und Neuseeland) können vorbehaltlich der geltenden Gesetze und Vorschriften maximal neunzig (90) Tage aufbewahrt werden. Sie sind verantwortlich für alle Risiken (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Volatilität des Devisenmarktes), die mit den nicht zugewiesenen Fonds verbunden sind. Wenn Xe nicht rechtzeitig eine Anweisung zur Veräußerung solcher Gelder erhält, können diese Gelder an den Staat oder eine gemeinnützige Organisation veräußert oder von Xe als Einnahmen anerkannt werden oder wie es anderweitig gesetzlich vorgeschrieben ist, vorbehaltlich der geltenden Gesetze und Vorschriften.
7.9.7. Sie erkennen an und akzeptieren, dass Xe Ihnen keine Zinsen in Bezug auf Guthaben auf Konto oder nicht zugewiesene Gelder zahlt.
8. KÜNDIGUNG
8.1 Jeder FX-Vertrag läuft automatisch nach der vollständigen Abwicklung des Trade ab und jeder Zahlungsvertrag läuft automatisch ab, sobald die Zahlung ausgeführt wurde.
8.2 Wir können einen FX-Vertrag und/oder einen Zahlungsvertrag unverzüglich kündigen (unangekündigt):
8.2.1 wenn Sie es versäumen, uns Folgendes bereitzustellen:
(a) jeglicher an uns fällige Betrag in Verbindung mit einem Trade (einschließlich jeglicher Sicherheitsleistung oder zusätzlicher Sicherheitsleistung) oder einer Zahlung zum Fälligkeitsdatum;
(b) auf Anfrage einen Nachweis, dass Sie Ihre Bank angewiesen haben, uns jegliche zusätzlichen Sicherheitsleistungen zu zahlen;
8.2.2 wenn wir versuchen, Sie über die von Ihnen bereitgestellten Kontaktdaten zu kontaktieren und dies nicht können, falls wir eine zusätzliche Sicherheitsleistung benötigen;
8.2.3 wenn Sie uns keine schriftlichen Anweisungen einschließlich aller von uns geforderten Angaben zukommen lassen, darunter:
(a) in Bezug auf Ihr benanntes Konto, wenn wir einen Trade ohne verbundenen Zahlungsvertrag abschließen; und
(b) in Bezug auf das Empfängerkonto, wenn Sie einen Zahlungsvertrag in Bezug auf die Kaufwährung eingegangen sind;
8.2.4 wenn es für uns ungesetzlich wird, Ihnen weiterhin unsere Dienstleistungen zu erbringen, oder wir gesetzlich dazu durch jegliche Gesetze, Gerichte oder zuständigen Gerichtsbarkeiten sowie durch jegliche Regierungs- oder Aufsichtsbehörde, die uns zur Erbringung unserer Dienstleistungen befugt, verpflichtet sind;
8.2.5 infolge eines wesentlichen Verstoßes Ihrerseits gegen unsere AGB (einschließlich jeglichen Verstoßes gegen eine Bestimmung von Absatz 6) oder in dem Fall, dass wir ein Verbrechen, Betrug oder eine betrügerische Aktivität durch Sie entdecken oder begründeten Verdacht dafür haben;
8.2.6 in dem Fall, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre Schulden bei Fälligkeit zu begleichen, ein Konkursantrag gegen Sie gestellt wird oder Sie für zahlungsunfähig erklärt werden, (failliet verklaard),,Ihnen ein (vorübergehender) Zahlungsaufschub gewährt wurde((voorlopige) surséance van betaling) oder Ihr Vermögen unter Verwaltung gestellt wurde (onder bewind gesteld),oder es einem ähnlichen Vorfall unterliegt;
8.2.7 wenn wir zu einem beliebigen Zeitpunkt, um sowohl Sie als auch uns zu schützen, Grund zur Annahme haben, dass Sie nicht in der Lage sind, den Trade zu finanzieren;
8.2.8 wie in Absatz 10 (Umstände außerhalb unserer Kontrolle) angegeben.
8.3 Wir können in alleinigem Ermessen eine Anweisung zur Änderung eines RPA-Trade von Ihnen zu einem beliebigen Zeitpunkt nach Annahme akzeptieren. Wenn wir Ihre Anweisung akzeptieren, werden wir Sie informieren und Ihre Anweisung als Stornierung aller zukünftigen Termingeschäfte betrachten, die Teil des RPA-Trade sind. Sie werden gebeten, mit uns Vereinbarungen zu einem neuen RPA-Trade zu treffen. Nachdem wir den neuen Vereinbarungen mit Ihnen zugestimmt haben, werden wir Ihnen eine neue Ausführungsanzeige ausstellen. Wir können eine Verwaltungsgebühr für diese Dienstleistung erheben.
8.4 Wenn ein FX-Vertrag geschlossen wird, können wir unmittelbar Risiken und Verbindlichkeiten in Ihrem Namen eingehen. Daher räumen wir Ihnen kein Recht zur Kündigung eines Trade ein, mit Ausnahme der Stornierung eines RPA-Trade unter den in Absatz 8.3 beschriebenen Umständen oder durch Kontaktaufnahme mit uns, falls wir zahlungsunfähig werden oder unter Zwangsverwaltung, Verwaltung oder ein Liquidationsverfahren gestellt werden, oder durch Zahlung der Close-Out-Kosten, wie im nachstehenden Absatz 8.6.1(b) festgelegt, und jeglicher weiteren Verluste von Ihnen an uns.
8.5 Die Bestimmungen dieses Absatzes 8 (Kündigung) und der Absätze 3 (Sprache und geltendes Recht), 9 (Unsere Haftung), 10 (Umstände außerhalb unserer Kontrolle), 11 (Linking und Framing), 12 (Vertraulichkeit), 13 (Ihre Daten), 14 (Zahlungen und die Zahlungsdienstleistungsverordnungen), 15.1 (Rechte von Dritten) und 15.6 (Gesamtvertrag) überdauern die Kündigung oder den Ablauf unserer AGB aus jeglichem Grund.
8.6 Folgen einer Kündigung
8.6.1 Wenn ein FX-Vertrag und/oder ein Zahlungsvertrag aus jeglichem Grund gekündigt wird, werden/können wir:
(a) bei jeglichem noch nicht abgeschlossenen Trade einen Close-Out vollziehen, wobei Sie zustimmen, dass wir dadurch eine Stornotransaktion eingehen können;
(b) Sie über die Close-Out-Kosten informieren, die wir von Ihnen fordern werden, als aufrichtige Vorabschätzung der Kosten, die uns aus dem Close-Out entstehen;
(c) Sie über jegliche weiteren Verluste informieren;
(d) jegliche Summe, die Sie uns gezahlt haben (einschließlich Sicherheitsleistungen), zur Begleichung dieser Close-Out-Kosten und/oder weiterer Verluste nutzen, sofern der Close-Out oder die Kündigung keine Folge des Umstands ist, dass wir unter Zwangsverwaltung, Verwaltung oder Liquidation gestellt werden;
(e) den Saldo jeglicher Summe, die Sie uns gezahlt haben und die nach Begleichung aller Verbindlichkeiten bleibt, zurückzahlen; und
(f) den Trade oder die Zahlung nicht ausführen.
8.6.2 Sie müssen uns auf Verlangen den Betrag der Close-Out-Kosten und/oder weiteren Verluste, die wir nach einem Close-Out oder einer Kündigung geltend machen, zahlen, sofern der Close-Out oder die Kündigung keine Folge des Umstands sind, dass wir unter Zwangsverwaltung, Verwaltung oder Liquidation gestellt werden.
8.6.3 Die Bestimmungen der Absätze 8.4 und 8.6 verstehen sich unbeschadet jeglicher Rechte, die uns zwecks Wiedergutmachung solcher Verluste oder Schäden von Ihnen zustehen, welche sich aus einem Verstoß von Ihnen gegen Ihren FX-Vertrag mit uns ergeben und nicht aus dem Close-Out oder der Kündigung des FX-Vertrags entstehen. Unsere Rechte auf Wiedergutmachung solcher Verluste oder Schäden werden nicht durch die Kündigung oder den Ablauf des FX-Vertrags aus jeglichem Grund beeinflusst.
9. UNSERE HAFTUNG
9.1 Unter keinen Umständen haften wir gegenüber Ihnen oder einem Dritten für:
9.1.1 jegliche Verluste oder Schäden, die sich direkt oder indirekt ergeben:
(a) aus einer Handlung oder Unterlassung durch uns in gutem Glauben während der Erbringung unserer Dienstleistungen, was auch Umstände umfasst, unter denen wir den Abschluss eines FX-Vertrags oder (vorbehaltlich der Anforderungen der Verordnungen) eines Zahlungsvertrags ablehnen, oder wenn wir einen Vertrag unter einem der in den Absätzen 8.2 erläuterten Umstände kündigen;
(b) infolge einer Schwankung eines Wechselkurses oder eines sonstigen Umstands außerhalb unserer Kontrolle (wie in Absatz 10 beschrieben);
(c) infolge einer Handlung oder Unterlassung durch Sie oder eine befugte Person, darunter auch wenn Sie uns einen Betrag, den wir von Ihnen zum Fälligkeitsdatum verlangen, nicht bereitstellen;
9.1.2 jeglichen Gewinnverlust, Geschäftsverlust oder Verluste oder Schäden an Reputation oder Firmenwert; oder
9.1.3 jegliche indirekten oder Folgeschäden,
auch wenn wir über die Möglichkeit solcher Verluste informiert wurden.
9.2 Unsere Gesamthaftung Ihnen gegenüber in Verbindung mit der Erbringung oder geplanten Erbringung unserer Dienstleistungen unterliegt Absatz 9.3 und unterliegt hinsichtlich Zahlungsverträgen zusätzlich den Verordnungen, beschränkt auf den niedrigeren Betrag von:
9.2.1 dem Gesamtbetrag, den Sie uns im Rahmen des FX-Vertrags gezahlt haben; oder
9.2.2 EUR 500.000 (fünfhunderttausend Euro).
9.3 Keine Bestimmung dieses Absatz 9 noch jegliche andere Bestimmung unserer AGB bezweckt oder bewirkt den Ausschluss oder die Beschränkung unserer Haftung für Personenschäden oder Tod aufgrund unserer Fahrlässigkeit oder für Betrug oder sonstige Haftungsverpflichtungen, die wir per Gesetze oder Verordnungen nicht ausschließen oder beschränken können.
10. UMSTÄNDE AUẞERHALB UNSERER KONTROLLE
Wir haften Ihnen gegenüber nicht, wenn wir einer unserer Verpflichtungen Ihnen gegenüber nicht nachkommen können oder unsere Erfüllung einer unserer Verpflichtungen durch Umstände außerhalb unserer Kontrolle verzögert wird, darunter (unter anderem) jegliche Arbeitskampfmaßnahmen, Arbeitskonflikte, höhere Gewalt, Brände, Überschwemmungen oder Stürme, Kriege, Aufstände, Unruhen, Belagerungen, Sicherheitsalarme, Terrorakte und sich daraus ergebende Vorsichtsmaßnahmen, Vandalismus, Sabotage, Viren, böswillige Beschädigung, Einhaltung jeglicher Statuten, gesetzlicher Bestimmungen, Gesetze, Regierungs- oder Gerichtsbeschlüsse, Maßnahmen oder Anweisungen der Polizei oder sonstiger Regierungs- oder Aufsichtsbehörden, die uns zur Erbringung unserer Dienstleistungen befugen, Unterbrechung oder Ausfall der Stromversorgung, Ausfälle von Technik, Systemen oder Software oder Internetverbindungen oder das Auftreten außerordentlicher Schwankungen auf einem Finanzmarkt, die unsere Fähigkeit, den Trade auszuführen oder den Trade zu finanzieren, erheblich nachteilig beeinflussen können. Wenn einer dieser Umstände auftritt, können wir jeglichen FX-Vertrag oder Zahlungsvertrag für die Dauer des Umstands aussetzen, oder in unserem Ermessen und zu Ihrem und unserem Schutz, jeglichen FX-Vertrag oder Zahlungsvertrag kündigen.
11. LINKING UND FRAMING
Wir übernehmen keine Verantwortung für die Inhalte, Richtlinien oder Dienstleistungen anderer Personen oder Websites, die über unsere Website verlinkt oder zugänglich sind. Das Vorhandensein eines Links zu einer anderen Website stellt keine Billigung von oder Verbindung mit einer solchen Website oder einer Person dar, die eine solche Website betreibt. Jegliches Vertrauen auf Inhalte, Richtlinien oder Dienstleistungen anderer Personen oder Websites erfolgt auf Ihr eigenes Risiko. Jegliche Fragen, Bedenken oder Beschwerden bezüglich solcher Websites richten Sie bitte an die Personen, die für deren Betrieb verantwortlich sind.
12. VERTRAULICHKEIT
12.1 Wir respektieren die Privatsphäre der Angelegenheiten all unserer Kunden und sind stets bestrebt, Kundendaten vertraulich zu behandeln und zu verwenden. Einzelheiten darüber, wie wir von Ihnen bereitgestellte Informationen nutzen, wie wir Ihre Daten weitergeben und mit welchen Maßnahmen wir diese Daten schützen, finden Sie in unserer Datenschutzhinweis.
12.2 Wir werden Kundendaten nicht vertraulich behandeln, wenn diese bereits öffentlich bekannt sind oder wenn sie ohne unser Verschulden öffentlich bekannt werden.
12.3 Wir können Kundendaten offenlegen, wenn wir gesetzlich, durch ein Gericht, einen Gerichtsbeschluss, zur Erfüllung jeglicher gesetzlicher, rechtlicher oder aufsichtsrechtlicher Anforderungen an uns, oder durch die Polizei oder sonstige Strafvollzugsbehörden in Verbindung mit der Vereitelung oder Erkennung von Verbrechen oder zur Unterstützung der Bekämpfung von Betrug oder Geldwäsche dazu verpflichtet sind.
12.4 Um unsere Dienstleistungen zu erbringen, können wir auf Dienstleistungen anderer Dienstleister zurückgreifen. In diesem Rahmen und zur Ausführung Ihres FX-Vertrags oder Zahlungsvertrags können wir aufgefordert werden, relevante Informationen über Sie an diese externen Dienstleister in dem Ausmaß weiterzugeben, der nötig ist, damit wir Ihnen unsere Dienstleistungen erbringen können. Weitere Einzelheiten dazu finden Sie in unserer Datenschutzhinweis.
13. IHRE INFORMATIONEN
13.1 Einzelheiten darüber, wie wir Ihre Daten nutzen, wie wir Ihre Daten weitergeben und mit welchen Maßnahmen wir Ihre Daten schützen, finden Sie in unserer Datenschutzhinweis. Wir werden Ihre Informationen in Übereinstimmung mit unserer Datenschutzhinweis behandeln.
13.2 Eine Niederschrift unserer Datenschutzhinweis finden Sie auf unserer Website und können Sie zudem erhalten, wenn Sie uns per E-Mail an transfers.eu@xe.com oder schriftlich unter Xe Europe B.V., Rozengracht 12-1, 1016 NB, Amsterdam, Niederlande, kontaktieren. Eine Zusammenfassung unserer Arten zur Erfassung und Nutzung Ihrer Informationen finden Sie zudem auf unserer Website.
13.3 Wir können jegliches Telefongespräch, das wir mit Ihnen führen, aufzeichnen und davon Transkripte anfertigen. Wir können jegliche Aufzeichnung und jegliches Transkript eines Telefongesprächs mit Ihnen speichern und nutzen, um die Einzelheiten eines Trade oder einer Zahlung zu überprüfen oder um uns zu helfen, einen Streit beizulegen, der möglicherweise zwischen uns mit Bezug auf einen FX-Vertrag, einen Zahlungsvertrag oder jegliche unserer Dienstleistungen entsteht, zwecks Vereitelung oder Erkennung von Geldwäsche oder Verbrechen (einschließlich Betrug) und zu Schulungs- und Qualitätssicherungszwecken.
14. ZAHLUNGEN UND DIE ZAHLUNGSDIENSTLEISTUNGSVERORDNUNGEN
Dieser Absatz 14 gilt für Zahlungsverträge, jedoch nicht für FX-Verträge
14.1 In diesem Absatz 14 (und seinen Unterabsätzen) werden bestimmte elementare Rechte und Pflichten, einschließlich unserer Haftung Ihnen gegenüber, im Rahmen der Verordnungen erläutert.
14.2 Nachdem ein Trade abgeschlossen ist, können wir die Kaufwährung nicht unbegrenzt halten und müssen sie folgendermaßen senden:
14.2.1 entweder zurück an unseren Kunden, wodurch der Trade abgeschlossen wird – zur Klarstellung: das Senden der Kaufwährung an Sie durch uns stellt keine Zahlungsdienstleistung dar und unterliegt dementsprechend nicht den Verordnungen; oder
14.2.2 an ein Begünstigtenkonto – zur Klarstellung: das Senden der Kaufwährung an ein Begünstigtenkonto stellt eine Zahlungsdienstleistung dar und unterliegt somit den Verordnungen.
14.3 Die Verordnungen legen bestimmte Regeln fest, die wir zum Schutz unseres Kunden befolgen müssen. Um die Verordnungen zu erfüllen, können wir nur Zahlungsanweisungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums („EWR“) auf „SHA“-Basis akzeptieren – d. h. Sie zahlen (gegebenenfalls) Ihre Gebühren und der Empfänger der Kaufwährung zahlt die Gebühren seiner Bank oder eines sonstigen Zahlungsdienstleisters.
14.4 Dieser Absatz 14 (und seine Unterabsätze) bezieht sich nicht auf Trades, einschließlich jeglicher Zahlungen, die Sie oder Dritte vornehmen, um Ihren Zahlungsverpflichtungen im Rahmen des Trade nachzukommen, oder auf Zahlungen, die wir an Sie tätigen, um die Kaufwährung mit Ihnen zu verrechnen.
14.5 Informationen und Benachrichtigungen bezüglich einer Zahlung
14.5.1 Durch die Verordnungen sind wir verpflichtet, Ihnen bestimmte Informationen und Benachrichtigungen zu jeglicher Zahlung bereitzustellen, die wir für Sie ausführen.
14.5.2 Wir werden Ihnen solche Informationen und Benachrichtigungen über eine Kommunikationsmethode zukommen lassen, die wir als angemessen betrachten, wobei wir die Art der Informationen oder den Betreff der Benachrichtigung, die Vertragsdetails, die Sie uns gegeben haben, und wie Sie mit uns Geschäfte tätigen oder in der Vergangenheit getätigt haben (online oder telefonisch) berücksichtigen.
14.5.3 Das bedeutet, dass wir, sofern nicht in diesem Absatz 14 anders geregelt und ausgenommen schriftliche Mitteilungen, die von uns erteilt werden müssen und auf die in diesem Absatz 14 verwiesen wird (wofür die Bestimmungen von Absatz 15.6 (Mitteilungen) gelten), dies auf unserer Website, telefonisch, durch Versand einer E-Mail an Sie oder durch Versand eines Briefs an Sie tun können. Wir können Sie zudem auf bestimmte Seiten oder Abschnitte unserer Website leiten und Ihnen dort eine Kopie jeglicher Broschüren, Flyer oder sonstiger Unterlagen bereitstellen, die wir erstellen und die wir als hilfreich erachten.
14.5.4 Wir werden Ihnen jegliche Informationen bereitstellen, zu deren Bereitstellung in Bezug auf eine von uns für Sie ausgeführte Zahlung wir nach den Verordnungen verpflichtet sind, und zwar auf eine solche Art, in solcher Form und so oft, wie wir dies angemessenerweise als nötig erachten, um unseren Verpflichtungen im Rahmen der Verordnungen nachzukommen.
14.6 Zustimmung zur Ausführung einer Zahlung
14.6.1 Sie können Anfragen für Zahlungen schriftlich oder telefonisch oder über jegliche andere Methode aufgeben, die wir Ihnen zur Verfügung stellen. Ihre Anfrage: (a) sollte alle Angaben enthalten (einschließlich in Bezug auf das Begünstigtenkonto), die wir zur Ausführung einer Zahlung benötigen; und (b) wird von uns als Ihre Zustimmung zur Fortsetzung und unsere Befugnis zur Ausführung dieser Zahlung betrachtet.
14.6.2 Wenn Sie uns falsche Angaben zum Begünstigtenkonto gemacht haben, werden wir uns angemessen bemühen, bei der Rückholung der Zahlung in Übereinstimmung mit den Verordnungen zu helfen. Sollten wir nicht in der Lage sein, die fraglichen Gelder zurückzuholen, und stellen Sie uns eine schriftliche Anfrage, dann werden wir Ihnen alle verfügbaren relevanten Informationen zur Verfügung stellen, damit Sie einen Rechtsanspruch auf Rückzahlung der Gelder einreichen können. Sie stimmen in beiden Fällen zu, uns unsere angemessenen Kosten dafür zu bezahlen. Wenn Sie umgekehrt der Empfänger einer fehlgeleiteten Zahlung sind, sind wir im Rahmen der Verordnungen verpflichtet, mit der Bank oder dem sonstigen Zahlungsdienstleister des Zahlenden bei deren/dessen Maßnahmen zu kooperieren, die fraglichen Gelder zurückzuholen, insbesondere durch Bereitstellung aller relevanten Informationen für die Bank oder den sonstigen Zahlungsdienstleister des Zahlenden. Unter diesen Umständen stimmen Sie zu, dass wir die nötigen Informationen auf eine solche Weise weitergeben, die mit den Datenschutzgesetzen und unseren Verpflichtungen Ihnen gegenüber konform ist.
14.6.3 Weitere Informationen und Erklärungen zu den Schritten, die Sie ergreifen müssen, um uns zur Ausführung einer Zahlung zu befugen, erhalten Sie, wenn Sie uns um die Ausführung einer Zahlung bitten, und finden sind auch auf unserer Website.
14.6.4 Sie können durch Kontaktaufnahme mit uns eine Anfrage für eine Übertragung von Geldern zurück zu dem Bankkonto, von dem solche Gelder von uns empfangen wurden, stellen, jedoch nur, wenn solche Gelder nicht fällig, geschuldet oder in Zusammenhang mit einem Trade an uns zu zahlen oder anderweitig im Rahmen unserer AGB an uns fällig sind. Bitte beachten Sie, dass eine solche Übertragung zurück an Sie unter diesen Umständen normalerweise in der Währung erfolgt, in der diese Gelder empfangen wurden; jegliche Währungsumrechnung, die wir gegebenenfalls vornehmen, profitiert nicht von dem Wechselkurs, der hätte erreicht werden können, hätten Sie hinsichtlich solcher Gelder einem Trade mit uns zugestimmt.
14.7 Widerruf der Zustimmung zur Ausführung einer Zahlung
14.7.1 Wenn Sie uns zur Ausführung einer Zahlung befugt haben, werden wir diese Zahlung ausführen, sofern nicht:
(a) Sie uns klare Anweisungen dahingehend geben, mit dieser Zahlung nicht mehr fortzufahren, und zwar in Form eines Schreibens, das bei uns spätestens bis zum Ende des letzten Werktags vor dem Tag eingeht, an dem diese Zahlung erfolgen sollte; oder
(b) wir schriftlich zustimmen, dass wir dies nicht tun werden.
14.7.2 Zur Klarstellung: Wenn die Anweisungen in Ihrer Mitteilung unklar sind, werden wir Ihre Zustimmung zur Ausführung der Zahlung nicht als widerrufen erachten und die Zahlung fortsetzen. Für die Zwecke von Abschnitt 14.7.1(a) meint „spätestens bis zum Ende des letzten Werktags“ spätestens 16:30 an diesem Werktag.
14.7.3 Wenn Sie uns in Übereinstimmung mit Absatz 14.7.1 schriftlich anweisen, dass Sie nicht mehr wünschen, dass wir eine Zahlung ausführen, oder wir schriftlich zustimmen, dies nicht zu tun (jeweils eine „Stornierung“), und Sie uns keine schriftlichen Anweisungen zur Ausführung einer alternativen Zahlung für Sie innerhalb von zehn (10) Tagen nach einer Stornierung geben, behalten wir uns vor, den Zahlungsvertrag als durch Sie gekündigt zu betrachten, wodurch die Bestimmungen von Absatz 8.6 gelten.
14.8 Unbefugte Zahlung
14.8.1 Wir können Ihnen gegenüber im Rahmen der Verordnungen haftbar sein, wenn wir eine Zahlung für Sie ausführen, zu deren Ausführung Sie uns nicht befugt haben.
14.8.2 Wenn Sie glauben, dass wir eine solche Zahlung ausgeführt haben, sollten Sie uns dies schnellstmöglich mitteilen. Wir werden die Angelegenheit dann untersuchen.
14.8.3 Vorbehaltlich Absatz 14.8.4 werden wir Ihnen, wenn wir eine solche Zahlung ausgeführt haben, unmittelbar den vollen Betrag dieser Zahlung zurückerstatten.
14.8.4 Sie haben keinen Anspruch auf eine solche Rückerstattung:
(a) wenn Sie uns nicht schriftlich und innerhalb einer angemessenen Frist (und in keinem Fall später als 13 Monate nach dem Datum, an dem die unbefugte Zahlung erfolgte) nach Ihrer Kenntniserlangung darüber, dass möglicherweise eine unbefugte Zahlung ausgeführt wurde, diesbezüglich informieren; oder
(b) wenn die Zahlung von Ihnen genehmigt wurde.
14.9 Versäumnis der Ausführung oder fehlerhafte Ausführung einer Zahlung
14.9.1 Wir können Ihnen gegenüber im Rahmen der Verordnungen haftbar sein, wenn wir eine Zahlung, zu deren Ausführung Sie uns befugt haben, nicht oder fehlerhaft ausführen.
14.9.2 Wenn Sie glauben, dass wir die Ausführung einer solchen Zahlung versäumt oder eine solche Zahlung fehlerhaft ausgeführt haben, sollten Sie uns dies schnellstmöglich mitteilen, und wenn Sie dies anfordern, werden wir sofort Maßnahmen zur Untersuchung der Angelegenheit ergreifen und Ihnen das Ergebnis unserer Untersuchung mitteilen.
14.9.3 Vorbehaltlich der Absätze 14.9.4 und 14.9.5 werden wir, wenn wir die Ausführung einer solchen Zahlung versäumt oder eine solche Zahlung fehlerhaft ausgeführt haben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler wiedergutmachen und korrigieren und den Betrag der nicht oder fehlerhaft ausgeführten Zahlung wie ursprünglich angewiesen auf das Begünstigtenkonto überweisen.
14.9.4 Sie haben keinen Anspruch auf das in Absatz 14.9.3 genannte Rechtsmittel:
(a) wenn Sie uns nicht schriftlich und innerhalb einer angemessenen Frist (und in keinem Fall später als 13 Monate nach dem Datum, an dem die fehlerhafte Zahlung erfolgte) nach Ihrer Kenntniserlangung darüber, dass möglicherweise ein Versäumnis unsererseits bei der Durchführung einer Zahlung, die von Ihnen genehmigt wurde, oder eine fehlerhafte Ausführung einer Zahlung, die von Ihnen genehmigt wurde, vorliegt, diesbezüglich informieren; oder
(b) wenn wir nachweisen können, dass der unbefugte Betrag zum entsprechenden Zeitpunkt von der Person empfangen wurde, an die Sie uns angewiesen hatten, die Kaufwährung zu senden; oder
(c) wenn das Versäumnis bei der Ausführung oder die fehlerhafte Ausführung durch den Umstand bedingt war, dass Sie oder eine befugte Person uns unvollständige oder falsche Informationen geliefert haben oder anderweitig auf Ihr Verschulden oder das Verschulden einer befugten Person zurückzuführen ist.
14.9.5 Wir haben keine Haftung Ihnen gegenüber für ein Versäumnis bei der Ausführung oder die fehlerhafte Ausführung einer Zahlung, wenn der Grund dafür unsere Ablehnung der Fortführung dieser Zahlung oder eines Teils davon ist.
14.10 Ablehnung der Ausführung einer Zahlung
14.10.1 Wir können jederzeit aus jeglichem Grund die Ausführung einer Zahlung ablehnen.
14.10.2 Wenn wir die Ausführung einer Zahlung ablehnen:
(a) werden wir Ihnen dies mitteilen, sofern es für uns nicht ungesetzlich ist;
(b) werden wir Ihnen, falls möglich, die Gründe für unsere Ablehnung mitteilen; und
(c) wenn die Ablehnung auf sachliche Fehler zurückzuführen ist, werden wir Ihnen mitteilen, worin diese bestehen und wie sie zu korrigieren sind.
14.11 Haftungsbeschränkung für eine Zahlung
14.11.1 Unsere Gesamthaftung Ihnen gegenüber in Verbindung mit einer Zahlung ist beschränkt auf den vollen Betrag der Zahlung zusammen mit jeglichen Gebühren, für die Sie möglicherweise verantwortlich sind, und jeglichen Zinsen, die Sie infolge einer Nichtausführung oder fehlerhaften Ausführung der Zahlung durch uns zahlen müssen.
14.11.2 Wenn wir einer uns im Rahmen von Teil 6 der Verordnungen (der bestimmte Verpflichtungen für uns als Zahlungsdienstleister festlegt, darunter in Bezug auf unbefugte, nicht ausgeführte und fehlerhaft ausgeführte Zahlungen) auferlegten Anforderung zuwiderhandeln, haften wir Ihnen gegenüber nicht, sofern dieser Umstand auf ungewöhnliche und unvorhersehbare Bedingungen außerhalb unserer Kontrolle zurückzuführen ist, welche trotz aller gegenteiligen Maßnahmen von uns unvermeidliche Folgen gehabt hätten, oder wenn dies auf sonstige uns auferlegte Verpflichtungen im Rahmen anderer Bestimmungen des Gemeinschafts- oder Landesrechts zurückzuführen ist.
14.12 Weiterer Schutz
14.12.1 Zu Ihrem weiteren Schutz ergreifen wir zudem Maßnahmen zur Absicherung der Kaufwährung vorbehaltlich einer Zahlung, die unsere Verpflichtung im Rahmen der Verordnungen erfüllt. Weitere Informationen zu den von uns ergriffenen Maßnahmen finden Sie in Absatz 7.4.
14.13 Weitere Informationen in Bezug auf eine Zahlung
14.13.1 Wenn Sie uns um Informationen oder Materialien bitten, die wir ihm Rahmen der Verordnungen nicht zu liefern verpflichtet sind, können wir von Ihnen die Zahlung einer Gebühr zur Deckung unserer Kosten für deren Bereitstellung an Sie verlangen. Wenn Sie uns darum bitten, werden wir Sie über jegliche gegebenenfalls anfallenden Gebühren informieren.
15. ALLGEMEINES
15.1 Rechte Dritter
Nur Sie und wir haben im Rahmen des betreffenden Vertrags Rechte, Pflichten oder Privilegien und niemand anderes als Sie oder wir kann eine seiner Bedingungen durchsetzen oder Maßnahmen im Rahmen unserer AGB oder eines FX-Vertrags oder Zahlungsvertrags ergreifen.
15.2 Salvatorische Klausel
Sollte ein zuständiges Gericht befinden, dass ein Teil unserer AGB aus jeglichem Grund ungültig, ungesetzlich oder nicht durchsetzbar ist, werden diese Teile (soweit möglich) aus unseren AGB gestrichen und die verbleibenden Teile bleiben (soweit möglich) in Kraft und gelten weiterhin verbindlich für Sie und uns.
15.3 Kein Verzicht
Kein Versäumnis und keine Verzögerung bei der Durchsetzung eines Rechts oder Rechtsmittels, das Ihnen oder uns im Rahmen unserer AGB oder eines FX-Vertrags oder eines Zahlungsvertrags zusteht (einschließlich wie in unseren AGB angegeben oder anderweitig nach englischem Recht verfügbar), bedeutet, dass Sie oder wir ein solches Recht oder Rechtsmittel nicht zu einem späteren Zeitpunkt ausüben können.
15.4 Übertragung
Sie dürfen unsere AGB oder einen FX-Vertrag oder Zahlungsvertrag oder jegliche Ihrer damit verbundenen Pflichten, Rechte oder Privilegien zu keinem Zeitpunkt an eine andere Person abtreten, übertragen, in Auftrag geben oder verkaufen, sofern Sie nicht zuvor unsere schriftliche Zustimmung eingeholt haben.
Wir können unsere AGB oder einen FX-Vertrag oder Zahlungsvertrag in ihrer/seiner Gesamtheit oder in Teilen oder jegliche unserer damit verbundenen Pflichten, Rechte oder Privilegien jederzeit an eine andere Person abtreten, übertragen, in Auftrag geben oder verkaufen, werden jedoch angemessene Schritte ergreifen, um nach Möglichkeit dafür zu sorgen, dass diese Handlung keine Rechte im Rahmen des/der relevanten Vertrags/Verträge beeinträchtigt.
15.5 Beschwerden
Wir schätzen alle unsere Kunden und nehmen unsere Verpflichtungen ernst. Wir haben interne Verfahren zur Untersuchung von Beschwerden, die gegen uns vorgebracht werden, eingerichtet. Wenn sich Ihre Beschwerde auf eine Zahlung bezieht, wird sie in Übereinstimmung mit den Verordnungen bearbeitet, einschließlich der in den Verordnungen festgelegten Fristen für die Bearbeitung von Beschwerden. Gemäß unserem Beschwerdeverfahren müssen Sie Ihre Beschwerde über ein Online-Formular einreichen, das Sie in unserem Help-Center-Artikel Wie Sie eine Beschwerde einreichen finden. Weitere Einzelheiten zu unserer Beschwerdepolitik finden Sie in unserem Help Centre.
Wenn Sie nach unserer Antwort auf eine Beschwerde immer noch unzufrieden sind, haben Sie das Recht, sich mit Ihrer Beschwerde an die Beschwerdestelle für Finanzdienstleistungen (Klachteninstituut Financiële Dienstverlenng, KiFID) zu wenden. Weitere Informationen zum Einreichen von Beschwerden bei der Beschwerdestelle für Finanzdienstleistungen finden Sie unter www.kifid.nl.
15.6 Mitteilungen
15.6.1 Wenn eine Mitteilung gemäß unseren AGB schriftlich erfolgen muss, ist diese in englischer Sprache zu verfassen und:
(a) wenn sie von Ihnen zuzustellen ist, muss sie per E-Mail an transfers.eu@xe.com oder postalisch an Xe Europe B.V. Rozengracht 12-1, 1016 NB, Amsterdam, Niederlande, oder an eine andere E-Mail-Adresse oder Postanschrift in den Niederlanden erfolgen, die wir Ihnen durch Mitteilung im Voraus in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Absatzes 15.5 mitteilen; und
(b) wenn sie von uns zuzustellen ist, muss sie per E-Mail an die aktuelle E-Mail-Adresse gesendet werden, die wir von Ihnen hinterlegt haben, oder postalisch an die aktuelle Postanschrift, die wir von Ihnen hinterlegt haben, oder an eine andere E-Mail-Adresse oder Postanschrift in Europa, die Sie uns durch Mitteilung im Voraus in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Absatzes 15.5 mitteilen.
15.6.2 Jegliche Mitteilung, die per E-Mail gesendet wird (vorausgesetzt, der Absender hat keine „Nicht zustellbar“-Nachricht erhalten), wird von Ihnen und uns als erhalten am ersten Werktag nach dem Tag erachtet, an dem diese gesendet wurde, und jegliche per Post gesendete Mitteilung wird von Ihnen und uns als erhalten am zweiten Werktag nach dem Tag erachtet, an dem der Brief aufgegeben wurde.
15.7 Gesamtvertrag
Wir beabsichtigen, uns auf unsere Ausführungsanzeige und unsere AGB zu verlassen. Wenn Sie Änderungen benötigen, fordern Sie bitte deren schriftliche Festhaltung an. Weder wir noch Sie können die Bedingungen dieses Vertrags ohne Zustimmung der anderen Partei (ausgenommen die Bedingungen im nachstehenden Absatz 15.7) ändern. Dieser Absatz 15.6 schließt keine Haftung aus, die wir Ihnen gegenüber bezüglich Betrug haben können, oder verhindert, dass Sie uns gegenüber Ansprüche wegen Betrug oder betrügerischer Falschdarstellung oder im Rahmen des Consumer Rights Act 2015 geltend machen.
15.8 Änderungen
15.8.1 Änderungen an unseren AGB können nur wie in Absatz 2 festgelegt erfolgen oder wenn Sie und wir gemeinsam schriftlich Änderungen an unseren AGB zustimmen (was generell nur unter außergewöhnliche Umständen erfolgt). Unsere AGB können niemals verbal abgeändert, geändert oder variiert werden.
15.8.2 Sie dürfen unsere AGB niemals einseitig abändern, ändern oder variieren. Sie dürfen allerdings jegliche Bedingungen unserer AGB abändern, ändern oder variieren, wenn wir dies mit Ihnen vereinbaren. Wenn wir dies mit Ihnen vereinbaren, wird die Tatsache unserer Vereinbarung Ihnen mündlich oder schriftlich mitgeteilt und bei mündlicher Mitteilung schriftlich bestätigt.
Zeitplan: Abholung von Bargeld
1. Auslegung
1.1 In diesem Anhang haben die Begriffe die Bedeutung, die in den online verfügbaren Standardbedingungen von Xe (in der jeweils gültigen Fassung) (Xe-Bedingungen) festgelegt ist, sofern hierin nicht anders definiert.
2. Einbeziehung der Bedingungen für die Bargeldabholung
2.1 Diese Xe-Bargeldabholer-Bedingungen gelten für und nur, wenn Sie die Bargeldabholer-Dienste von Xe (wie hierin definiert) in Anspruch nehmen. Diese Bedingungen gelten zusätzlich und ergänzend zu den Bedingungen von Xe. Im Falle eines Konflikts in Bezug auf die Bargeldabholservices haben die Xe-Bargeldabholbedingungen Vorrang.
3. Bargeldabholservice
3.1 Der Bargeldabholservice von Xe wird nach alleinigem Ermessen von Xe über die Xe-Mobilanwendung "Währungsumrechner & Globale Geldtransfers" (Xe-App) nur in Bezug auf Kassageschäfte (Xe-Barzahlung) angeboten, wobei die Zahlung an den von Ihnen ausgewählten Empfänger (Begünstigter) gesendet und in der Filiale oder Agentur des ausgewählten Korrespondenten in bar zur Verfügung gestellt wird (Xe-Barabholservice). Der Xe Cash Pickup Service wird über unser internationales Netzwerk von Auszahlungsstellen (Xe Correspondents) zur Verfügung gestellt.
3.2 Wenn Sie bei einer Zahlung über die Xe-App die Option "Barauszahlung" wählen, stellt Xe eine Vertragsnotiz zur Verfügung, die per E-Mail an Ihre autorisierte E-Mail-Adresse gesendet wird und folgende Angaben enthält:
(a) eine eindeutige Identifikationsnummer (zur Identifizierung der betreffenden Xe-Barzahlung und/oder des betreffenden Geschäfts in der Filiale oder Agentur des ausgewählten Xe-Korrespondenten);
(b) Informationen über den Begünstigten;
(c) die Höhe der Xe-Barzahlung;
(d) das Wertstellungsdatum der Xe-Barzahlung;
(e) Xe-Wechselkurs (falls zutreffend);
(f) etwaige zusätzliche Gebühren oder Kosten (falls zutreffend); und
(g) Standort des Xe-Korrespondenten im Land.
3.3 Wir können jederzeit und nach eigenem Ermessen den Inhalt oder das Format unserer Schlussnote von Zeit zu Zeit aus Formatierungs-, Marketing-, regulatorischen, rechtlichen und/oder anderen geschäftlichen Gründen ändern.
WICHTIG: Xe versucht zwar sicherzustellen, dass die Gelder am Tag der Transaktion und während der Geschäftszeiten der ausgewählten Xe-Korrespondenzstelle zur Abholung durch den Begünstigten zur Verfügung stehen, doch können Überweisungen aufgrund von Umständen, die außerhalb der Kontrolle von Xe liegen, wie z. B. Überschreitung von Kontobeschränkungen, behördliche Auflagen, Bank- oder Feiertage oder andere Bedingungen im Zielland, Verzögerungen unterliegen. Xe übernimmt daher keine Gewähr für den genauen Zeitpunkt, zu dem die Gelder zur Abholung durch den Begünstigten zur Verfügung stehen werden.
4. Entgelte & Entgelte
4.1 Wir können von Ihrem Xe-Konto Bankspesen und Gebühren in Bezug auf jede von Xe in Ihrem Namen ausgeführte Barzahlung abziehen. Wir können Ihnen auch eine Überweisungsgebühr in Rechnung stellen, deren Höhe auf unserer Website (oder in der entsprechenden Vertragsnotiz) angegeben ist und die von Zeit zu Zeit nach dem alleinigen Ermessen von Xe geändert werden kann.
5. Transaktionsschwellen & Beschränkungen
5.1 Die unterstützten Währungen und die damit verbundenen Grenzen für den Bargeldabholservice von Xe sind auf unserer Website hier zu finden. Wir können auch (ohne Vorankündigung) von Zeit zu Zeit Limits für den Wert und/oder die Arten von Barzahlungen festlegen oder ändern, die wir mit Ihnen abwickeln können. Die geltenden Grenzen werden auf unserer Website oder unserer App veröffentlicht.
6. Deine Informationen
6.1 Sie verpflichten sich, alle von Xe und/oder den Xe-Korrespondenten vernünftigerweise geforderten Informationen zur Verfügung zu stellen, um die geltenden AML- und CTF-Gesetze einzuhalten. Xe ist nicht verpflichtet, einen Trade oder eine Xe-Barauszahlung abzuschließen oder eine Barauszahlung anzubieten, wenn Xe nach eigenem Ermessen der Ansicht ist, dass unzureichende Informationen zur Verfügung gestellt wurden oder wenn einer der in den Xe-Bedingungen (in der jeweils gültigen Fassung) aufgeführten Umstände vorliegt. Bitte lesen Sie die Datenschutzhinweis von Xe hier.
7. Begrenzung der Haftung
7.1 Sofern nicht anderweitig gesetzlich vorgeschrieben, ist die Haftung von Xe und/oder der Xe-Korrespondenzstelle auf den Betrag der Barzahlung beschränkt, der auf der Vorderseite Ihrer Quittung für Ihre Geldtransaktion angegeben ist, einschließlich jeglicher Servicegebühr von Xe und/oder der Xe-Korrespondenzstelle. Mit Ausnahme der im vorigen Satz genannten Fälle haften Xe und/oder Xe Correspondent Ihnen oder Dritten gegenüber in keinem Fall für irgendwelche Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf direkte, indirekte, besondere, strafende, zufällige oder Folgeschäden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Gewinn, Geschäftsunterbrechung, Verlust von Programmen oder Informationen oder Verlust von Ersparnissen), oder andere Schäden, die in irgendeiner Weise aus der Verfügbarkeit, der Nutzung, dem Vertrauen auf den Dienst oder der Unfähigkeit, den Dienst zu nutzen, oder der verspäteten oder nicht erfolgten Lieferung Ihrer Zahlungsanweisungen, Nachrichten oder Rückerstattungen entstehen, selbst wenn Xe und/oder Xe Correspondent auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurden, und unabhängig von der Form der Handlung, ob aus Vertrag, unerlaubter Handlung oder anderweitig. Da einige Gerichtsbarkeiten den Ausschluss oder die Beschränkung von beiläufigen oder Folgeschäden nicht zulassen, gelten die oben genannten Ausschlüsse von beiläufigen und Folgeschäden möglicherweise nicht für Sie, aber sie gelten in jedem Fall im größtmöglichen gesetzlich möglichen Umfang. Keine Person ist befugt, die Bedingungen dieser Vereinbarung im Namen von Xe und/oder Xe Correspondent zu ändern oder darauf zu verzichten.
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Xe Europe B.V. ist als Zahlungsdienstleister (betaaldienstverlener) für die Erbringung folgender Zahlungsdienstleistungen befugt: (i) Ausführung von Zahlungstransaktionen, (ii) Ausstellung von Zahlungsinstrumenten und/oder Übernahme von Zahlungstransaktionen, und (iii) Finanztransfer, mit der Lizenznummer R149006. Xe Europe B.V. ist lizenziert und steht unter Aufsicht der niederländischen Zentralbank (De Nederlandsche Bank N.V.):
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