Diese Lizenzvereinbarung (die „Vereinbarung“) ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen („ Sie“ oder „ Ihr“) und der Xe Corporation („ Xe“) und legt die Bedingungen fest, unter denen Xe die Xe Currency Data Feed API (siehe Definition unten) zur Verfügung stellt, um Ihnen, Ihren autorisierten Stellen (soweit zutreffend) und Ihren Endbenutzern (siehe Definition unten) die Nutzung und den Zugriff auf die Xe-Daten (siehe Definition unten) elektronisch zu ermöglichen. Diese Vereinbarung wurde zuletzt am 12. Februar 2026 aktualisiert.
Im Sinne dieser Vereinbarung bestehen die „ Xe-Daten“ aus: (i) sämtlichen Währungsdaten und Informationsfeeds, Medien, Software, Dokumentationen, gedruckten Materialien und/oder elektronischen Dokumentationen, die von Xe oder seinen Lizenznehmern (einschließlich externer Quellen) zur Verfügung gestellt oder geliefert werden, und (ii) bestimmter anderer Software, Daten und/oder Dokumente, die von Xe oder seinen Lizenznehmern zur Verfügung gestellt werden, um die Nutzung solcher Daten zu erleichtern. „ Xe Currency Data Feed API“ bezeichnet den Dienst bzw. die Programmierschnittstelle von Xe, die es Ihnen und anderen autorisierten Lizenznehmern ermöglicht, auf Xe-Daten zuzugreifen und diese abzurufen. „ Autorisierte Unternehmen“ bezeichnet Ihre verbundenen Unternehmen gemäß Ihrem gewählten Plan oder solche, die von Xe vorab schriftlich zur Nutzung und zum Zugriff auf die Xe Currency Data Feed API genehmigt wurden. Diese „Vereinbarung“ umfasst alle Änderungen, Ergänzungen und Überarbeitungen der hierin enthaltenen Bedingungen, die zwischen Ihnen und Xe jeweils gelten. In dieser Vereinbarung bezeichnet der Begriff „ Plan“ eine der von Xe jeweils angebotenen Abonnementstufen, wie im Preisplan von Xe beschrieben. Den Preisplan von Xe finden Sie hier: („ Preisplan“). Jeder Tarif beinhaltet unterschiedliche Nutzungslimits, Funktionen, Servicelevel und Preise. „ Planmerkmale“ bezeichnet die Nutzungslimits, technischen Merkmale, Produktfunktionen, SLA-Attribute und andere planspezifische Berechtigungen, die mit Ihrem ausgewählten Plan verbunden sind und von Xe von Zeit zu Zeit aktualisiert und hierin festgelegt werden.
Durch Klicken auf „Akzeptieren“ und/oder den Zugriff auf bzw. die Nutzung der Xe Currency Data Feed API bestätigen Sie Folgendes: (i) Sie haben alle Bedingungen dieser Vereinbarung gelesen; und (ii) Sie erklären sich mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden; (iii) Xe kann diese Vereinbarung jederzeit ändern, indem die aktualisierte Version hier (oder unter einer anderen von Xe mitgeteilten URL) auf der Website veröffentlicht wird. Alle Änderungen treten mit der Veröffentlichung in Kraft, sofern kein späteres Datum angegeben ist. Ihre fortgesetzte Nutzung der Xe Currency Data Feed API nach einer solchen Veröffentlichung gilt als Annahme der geänderten Vereinbarung. Xe kann, ist aber nicht verpflichtet, ergänzende Hinweise (auch per E-Mail) zu geben; und (iv) Sie sind berechtigt, diese Vereinbarung abzuschließen. Wenn Sie den obigen Bedingungen nicht zustimmen, dürfen Sie nicht auf die Xe Currency Data Feed API zugreifen oder sie nutzen.
ARTIKEL 1 - LIZENZUMFANG
1.1 Erteilung der Lizenz. Nach Eingang der Zahlung der entsprechenden Lizenzgebühren gemäß Artikel 4 und Artikel 10 gewährt Ihnen Xe hiermit ein nicht übertragbares, nicht ausschließliches, widerrufliches beschränktes Recht und eine beschränkte Lizenz für die Dauer dieses Vertrags, auf die Xe Currency Data Feed API zuzugreifen und die Xe-Daten ausschließlich für die in diesem Vertrag und den entsprechenden Planfunktionen festgelegten Zwecke und unter den darin festgelegten Bedingungen zu nutzen (die „ Xe Currency Data Feed API-Lizenz“). Die für Sie geltenden Gebühren, Nutzungslimits und Serviceansprüche richten sich nach dem von Ihnen gewählten Tarif, wie hierin zusammen mit dem Xe-Preisplan dargelegt. Xe kann die Planmerkmale aktualisieren oder neue Pläne von Zeit zu Zeit einführen, indem aktualisierte Pläne auf seiner Website veröffentlicht werden.
1.2 Geltungsbereich der Xe Currency Data Feed API-Lizenz. Vorbehaltlich Ihrer Einhaltung der Bestimmungen dieser Vereinbarung (einschließlich der in Artikel 2 festgelegten Beschränkungen) sind Sie und Ihre autorisierten Stellen (soweit zutreffend) während der anfänglichen Laufzeit und jeder Verlängerungslaufzeit berechtigt, die Xe-Daten für einzelne Endbenutzer der Xe Currency Data Feed API (zusammen die „ Endbenutzer“) zu empfangen, zu verarbeiten und anzuzeigen, vorausgesetzt, (i) diese Endbenutzer verwenden die Xe-Daten ausschließlich für ihren eigenen beruflichen Gebrauch, (ii) Sie gestatten Ihren Endbenutzern nicht, die Xe-Daten für andere Zwecke zu speichern, zu verbreiten oder anderweitig zu nutzen; und (iii) wenn Sie diese Vereinbarung im Namen eines Unternehmens oder einer anderen juristischen Person akzeptieren und die Xe Currency Data Feed API von Endbenutzern außerhalb Ihrer Organisation verwendet wird, müssen Sie die Endbenutzer auf die jeweils gültigen Nutzungsbedingungen von Xe (die „ Nutzungsbedingungen für Endbenutzer“) aufmerksam machen, indem Sie eine Verpflichtung für Endbenutzer zur Einhaltung der Nutzungsbedingungen in die Nutzungsbedingungen aufnehmen oder sicherstellen, dass Ihre autorisierten Stellen diese Verpflichtung aufnehmen, zusammen mit entweder (a) einem Hyperlink zu den Nutzungsbedingungen für Endbenutzer unter https://www.xe.com/legal/ oder (b) dem vollständigen Text der Nutzungsbedingungen für Endbenutzer in der jeweils gültigen Fassung von Xe. Zur Klarstellung und ohne Einschränkung des Vorstehenden ist es Ihnen ausschließlich gestattet, die Xe-Daten zu Referenzzwecken durch Ihre autorisierten Organisationen und Endnutzer zu verwenden. Sofern hierin nicht ausdrücklich anders angegeben, dürfen Sie die Xe-Daten unter keinen Umständen an Dritte weitergeben oder deren Weitergabe gestatten, außer an Ihre autorisierten Organisationen. Die Nutzung der Xe-Daten und der Xe Currency Data Feed API durch andere Organisationen oder Personen (außer Ihren autorisierten Organisationen) erfordert zusätzliche Lizenzen für die Xe Currency Data Feed API.
1.3 Zentralbankzinssätze und alternative Zinssatzquellen. Ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Vereinbarung kann Xe Ihnen bestimmte alternative Tarifquellen zur Verfügung stellen („ Externe Quellen“). Die externen Quellen von Xe umfassen bestimmte Zentralbankzinssätze und eine Reihe weiterer Zinssätze. Sie erkennen an und stimmen zu, dass die Verfügbarkeit der externen Quellen jederzeit entzogen werden kann und dass Xe unter keinen Umständen haftet, falls Xe die Bereitstellung des Zugangs zu den externen Quellen einstellen muss oder nicht mehr bereitstellen kann. Sie nehmen ferner zur Kenntnis, dass Ihre Nutzung externer Quellen zusätzlichen Bedingungen unterliegen kann, beispielsweise Bedingungen, die für einen von einer Zentralbank festgelegten Zinssatz gelten. Sollte Xe zu irgendeinem Zeitpunkt nicht mehr in der Lage sein, Ihnen die externen Quellen anzubieten, erstattet Ihnen Xe alle im Zusammenhang mit den externen Quellen im Voraus bezahlten Gebühren zurück.
1.4 Online-Bedingungen. Sie erkennen an und stimmen zu, dass diese Vereinbarung elektronisch über die Website von Xe dargestellt, gepflegt und aktualisiert werden kann und dass Ihr Zugriff auf oder Ihre Nutzung der Xe Currency Data Feed API Ihre Zustimmung zu der zum Zeitpunkt dieses Zugriffs oder dieser Nutzung veröffentlichten Version der Vereinbarung darstellt.
ARTIKEL 2 – NUTZUNG DER LIZENZ
2.1 Einschränkungen. Sie dürfen (außer in den in dieser Vereinbarung ausdrücklich gestatteten Fällen): (i) die Xe-Daten oder die Xe Currency Data Feed API nicht reproduzieren, kopieren, modifizieren, verbreiten, vermarkten, anzeigen, übertragen, unterlizenzieren, abtreten, abgeleitete Werke oder Bearbeitungen davon erstellen, verkaufen, tauschen, verpachten, vermieten, verleasen, verleihen, im Rahmen von Timesharing nutzen, weiterverkaufen oder auf sonstige Weise verwerten; (ii) unbefugten Dritten Zugang zu den Xe-Daten oder der Xe Currency Data Feed API gewähren oder die Xe-Daten anderweitig in öffentlichen Foren veröffentlichen oder verbreiten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Printmedien, Newsletter, Radio, Fernsehen oder Internet; (iii) erforderliche Hinweise oder Hinweise auf die geistigen Eigentumsrechte von Xe, die in oder auf den Xe-Daten oder der Xe Currency Data Feed API enthalten sind, entfernen, verdecken oder verändern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechts-, Marken- und/oder Patenthinweise; (iv) die Xe-Daten oder die Xe Currency Data Feed API disassemblieren, übersetzen, zurückentwickeln oder anderweitig dekompilieren. (v) wissentlich etwas zu verursachen oder zuzulassen, das die geistigen Eigentumsrechte von Xe an den Xe-Daten oder der Xe Currency Data Feed API beeinträchtigt, gefährdet, verletzt oder beeinträchtigt; (vi) die Eigentumsrechte, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der geistigen Eigentumsrechte von Xe an den Xe-Daten oder der Xe Currency Data Feed API direkt oder indirekt zu bestreiten oder anzufechten oder Dritte dabei zu unterstützen; (vii) Xe-Daten für den Wertpapierhandel durch professionelle Händler zu nutzen oder deren Nutzung zu gestatten; (viii) durch Ihre Nutzung der Xe-Daten oder der Xe Currency Data Feed API wissentlich etwas zu verursachen oder zuzulassen, von dem Sie wissen oder wissen sollten, dass es den Ruf oder das Ansehen von Xe beeinträchtigt oder schädigt; (ix) eine Marke, einen Handelsnamen, ein Urheberrecht oder ein Design zu beanspruchen, zu nutzen oder deren Registrierung, Eintragung oder Anmeldung zu beantragen, das mit den Marken von Xe identisch oder verwechslungsähnlich ist, oder Dritte dabei zu unterstützen; (x) die Nutzung, Speicherung oder den Zugriff auf Xe-Daten oder die Xe Currency Data Feed API nach Beendigung dieses Vertrags, außer wie in Abschnitt 3.5 vorgesehen; (xi) die Nutzung oder die Ermöglichung der Nutzung, Vermarktung, des Vertriebs oder Exports von Xe-Daten oder der Xe Currency Data Feed API durch Dritte; oder (xii) die Nutzung von Xe-Daten oder der Xe Currency Data Feed API in einer Weise oder zu einem Zweck, der gegen Gesetze, Vorschriften oder Rechte Dritter verstößt.
2.2 Quellenangabe. Die Nutzung der Xe-Daten unterliegt der Voraussetzung, dass Ihre autorisierten Stellen (soweit zutreffend) und Ihre Endbenutzer durch die Einbindung eines gut sichtbaren, anklickbaren Hyperlinks zur Website von Xe unter https://www.xe.com/legal/ darüber informiert werden, dass Xe die Quelle der Xe-Daten ist. Dabei muss mindestens eine (1) der folgenden Formulierungen verwendet werden: (a) „Wechselkurse unter Lizenz von Xe“; (b) „Kurse: Xe“; (c) „Quelle: Xe“; oder (d) ein anderer Hinweis, für dessen Nutzung Sie zuvor die schriftliche Zustimmung von Xe erhalten haben. Sofern die Einbindung eines Hyperlinks technisch nicht möglich ist, können Sie mit schriftlicher Genehmigung von Xe eine einfache Textangabe verwenden.
2.3 Ihre Verantwortung für den Schutz. Sie sind verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Xe-Daten zu schützen und sicherzustellen, dass keine unbefugte Vervielfältigung, Veröffentlichung, Offenlegung, Änderung, Verbreitung oder sonstige Nutzung der Xe-Daten, weder ganz noch teilweise, erfolgt. Sollten Sie Kenntnis von einer solchen unerlaubten Nutzung der Xe-Daten erlangen, müssen Sie Xe unverzüglich per E-Mail an „xemtlegal@xe.com“ benachrichtigen.
2.4 Pflicht zur Dokumentation der Verwendung. Sie sind verpflichtet, vollständige und genaue Aufzeichnungen über Ihre Nutzung und die Nutzung der Xe Currency Data Feed API durch Ihre autorisierten Stellen (soweit zutreffend) zu führen, einschließlich der Nutzung der Xe-Daten durch Endbenutzer. Auf schriftliche Anfrage von Xe sind Sie verpflichtet, Xe innerhalb von fünfzehn (15) Tagen und auf Ihre eigenen Kosten per E-Mail eine schriftliche Dokumentation (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bildschirmfotos/Screenshots) zur Verfügung zu stellen, die die gesamte geplante und tatsächliche Nutzung von Xe Data und der Xe Currency Data Feed API genau darstellt. Sie gewährleisten, dass die bereitgestellten Unterlagen unverändert, wahrheitsgemäß, vollständig und aktuell sind. Sofern die Verwendung der Xe-Daten bei einer Reihe von Anwendungen identisch ist, genügt eine einzelne Stichprobe, die repräsentativ für diese Anwendungen ist. Die Nichtvorlage dieser Unterlagen berechtigt Sie zur sofortigen Kündigung dieses Vertrags und Sie haben keinen Anspruch auf Rückerstattung jeglicher Art.
2.5 Markenbildung. Sofern Sie Ihre vorherige schriftliche Zustimmung erteilt haben, gewähren Sie Xe eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, lizenzgebührenfreie Lizenz zur Nutzung Ihrer Marke, Ihres Namens, Ihrer Logos und Ihrer Warenzeichen ausschließlich im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen durch Xe und der Anzeige Ihres Logos, Ihrer Marke, Ihres Namens und Ihrer Warenzeichen auf der Website von Xe oder in Marketingmaterialien. Alle geistigen Eigentumsrechte an den im Rahmen dieser Klausel 2.5 lizenzierten Marken, Logos, Namen und Warenzeichen sind und bleiben Ihr Eigentum. Xe darf ohne Ihre vorherige schriftliche Zustimmung keinen Domainnamen registrieren oder verwenden, der mit Ihrer Marke, Ihren Logos, Ihrem Namen und Ihren Warenzeichen identisch oder diesen ähnlich ist.
ARTIKEL 3 - BEGRIFF
3.1 Laufzeit der Vereinbarung. Sofern dieser Vertrag nicht vorzeitig beendet wird, beträgt seine anfängliche Laufzeit (die „ Anfangslaufzeit“) ein (1) Jahr und beginnt mit dem Eingang der anfänglichen Lizenzgebühr bei Xe gemäß Abschnitt 4.1 unten. Dieser Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein (1) Jahr (jeweils eine „ Verlängerungsperiode“) am Jahrestag des Beginns der ursprünglichen Laufzeit, es sei denn, eine der Parteien teilt der anderen mindestens dreißig (30) Tage vor Ablauf der ursprünglichen Laufzeit oder einer Verlängerungsperiode schriftlich ihre Absicht mit, diesen Vertrag zum Ende der jeweiligen ursprünglichen Laufzeit oder Verlängerungsperiode zu kündigen. Gemäß Abschnitt 4.2 unten stellt Ihnen Xe frühestens sechzig (60) Tage vor Beginn jeder Verlängerungsperiode eine Rechnung (die „ Verlängerungsrechnung“) aus.
3.2 Kündigungsrecht von Xe. Xe kann diesen Vertrag jederzeit und unbeschadet seiner sonstigen Rechte und Rechtsmittel fristlos kündigen und/oder den Zugriff auf die Xe Currency Data Feed API sperren, falls Sie, Ihre autorisierten Unternehmen (soweit zutreffend) und/oder Endnutzer gegen eine der Bestimmungen dieses Vertrags oder die Endnutzer-Nutzungsbedingungen verstoßen und diesen Verstoß nicht innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Benachrichtigung durch Xe beheben. Ungeachtet des Vorstehenden kann Xe diesen Vertrag fristlos kündigen, und Sie haben keine Möglichkeit zur Behebung des Verstoßes, falls dieser Verstoß auf grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten von Ihnen, Ihren autorisierten Unternehmen (soweit zutreffend) und/oder Endnutzern beruht.
3.3 Ihr Kündigungsrecht. Sie können diesen Vertrag jederzeit durch schriftliche Mitteilung an Xe mit einer Frist von dreißig (30) Tagen kündigen. In diesem Fall werden sämtliche ausstehenden Rechnungen und Gebühren, einschließlich etwaiger unbezahlter Erstlizenzgebühren und/oder Verlängerungslizenzgebühren (wie nachstehend definiert), sofort fällig und zahlbar, und Sie haben keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits an Xe gezahlter Lizenzgebühren.
3.4 Beendigung bei Abtretung. Zusätzlich zu den in Abschnitt 3.2 aufgeführten Rechten kann Xe diesen Vertrag ohne Vorankündigung sofort kündigen, wenn Sie Ihre Rechte aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Xe (die nicht unbillig verweigert werden darf) abtreten.
3.5 Ihre Pflichten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Bei Beendigung oder Ablauf dieses Vertrags, gleich aus welchem Grund, sind Sie verpflichtet: (i) den Zugriff auf die Xe Currency Data Feed API einzustellen; (ii) alle archivierten oder zwischengespeicherten Xe-Daten (sofern vorhanden) zu vernichten und Xe schriftlich darüber zu informieren; und (iii) die Verlinkung und Weiterleitung von Endbenutzern zu Xe im Zusammenhang mit diesem Vertrag einzustellen. Sofern diese Vereinbarung nicht aufgrund eines Verstoßes Ihrerseits gekündigt wird, dürfen Sie nach Beendigung der Vereinbarung, ungeachtet des vorstehenden Punktes (ii), gemäß Abschnitt 8.11 eine Archivkopie der Xe-Daten ausschließlich zu Zwecken Ihrer eigenen internen Aufzeichnungen aufbewahren.
ARTIKEL 4 - LIZENZGEBÜHR
4.1 Erstlizenzgebühr. Sie sind verpflichtet, Xe für die anfängliche Laufzeit jeder Xe Currency Data Feed API-Lizenz eine nicht erstattungsfähige Lizenzgebühr (die „ Anfangslizenzgebühr“) gemäß Artikel 10 zu zahlen. Die anfängliche Lizenzgebühr versteht sich exklusive aller anfallenden kanadischen Umsatzsteuern. Zusätzlich zur Lizenzgebühr sind Sie verpflichtet, die gemäß Teil IX des kanadischen Verbrauchsteuergesetzes (Excise Tax Act ) erhobene Waren- und Dienstleistungssteuer („GST“) und harmonisierte Umsatzsteuer („HST“) sowie gegebenenfalls alle anfallenden Zölle und/oder Einfuhrzuschläge zu entrichten, da diese nicht in der Erstlizenzgebühr oder der Lizenzverlängerungsgebühr (wie nachstehend definiert) enthalten sind. Zur Klarstellung: Alle Lizenzgebühren (Erstlizenzgebühr und Lizenzverlängerungsgebühren) verstehen sich netto, zuzüglich aller anfallenden Steuern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Quellensteuern gemäß den einschlägigen Steuervorschriften in Indien, Deutschland oder anderen anwendbaren Rechtsordnungen. Sie sind für alle anfallenden Steuern verantwortlich, und kein Abzug oder Einbehalt mindert die gemäß diesem Vertrag an Xe zu zahlenden Beträge, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Die anfängliche Lizenzgebühr ist mit Annahme dieses Vertrags in voller Höhe fällig und zahlbar. Die anfängliche Lizenzgebühr kann gegebenenfalls anteilig reduziert werden, um Ihre Abrechnung auf den ersten Tag des Kalendermonats der anfänglichen Vertragslaufzeit abzustimmen.
4.2 Gebühr für die Lizenzverlängerung. Die nicht erstattungsfähige Lizenzgebühr, die Sie Xe für jede Verlängerungsperiode schulden, sofern eine solche anfällt, entspricht dem höheren der beiden folgenden Beträge: der ursprünglichen Lizenzgebühr oder der von Xe für jede jeweilige Verlängerungsperiode erhobenen Lizenzgebühr (die „ Verlängerungslizenzgebühr“). Xe wird Sie über die Gebühr für die Verlängerung der Lizenz mittels einer Verlängerungsrechnung informieren, die Ihnen frühestens sechzig (60) Tage vor Beginn der jeweiligen Verlängerungsperiode zugesandt wird. Die Gebühr für die Lizenzverlängerung ist bis zum auf der Verlängerungsrechnung angegebenen Fälligkeitsdatum fällig und zahlbar. Die Nichtzahlung der Lizenzverlängerungsgebühr bis zum auf der Verlängerungsrechnung angegebenen Fälligkeitstermin berechtigt zur sofortigen Kündigung dieses Vertrags.
4.3 Nutzungsbeschränkungen. Der Umfang Ihrer Nutzung der Xe Currency Data Feed API hängt von Ihrem Tarif ab. Sie dürfen die in Artikel 10 dieses Vertrags festgelegten Nutzungslimits Ihres Tarifs nicht überschreiten. Nicht genutzte Gesprächsminuten werden nicht in den nächsten Monat übertragen. Wenn Sie Ihr monatliches Nutzungslimit überschreiten, gibt die Xe Currency Data Feed API eine Fehlermeldung anstelle der Xe-Daten zurück. Es liegt allein in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass Sie alle zurückgegebenen Fehlermeldungen ordnungsgemäß erkennen und behandeln. Xe wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um Ihnen bei der Identifizierung und Behebung von Nutzungsproblemen zu helfen oder die Eignung Ihres aktuellen Tarifs für Ihre Bedürfnisse zu überprüfen. Xe behält sich das Recht vor, die Anzahl der Ihnen zur Verfügung stehenden Netzwerkaufrufe zu begrenzen oder zu drosseln, wenn Xe (nach eigenem Ermessen) der Ansicht ist, dass diese Aufrufe aus böswilligen Gründen, aufgrund eines technischen Fehlers oder im Widerspruch zu Ihrer angemessenen Nutzung der Xe Currency Data Feed API erfolgen.
4.4 Bestätigung der Lizenzgebühr. Sie bestätigen und erklären sich damit einverstanden, dass: (i) außer wie in den Abschnitten 5.4 und 6.4 unten vorgesehen, die Erstlizenzgebühr und jede Verlängerungslizenzgebühr vollständig nicht erstattungsfähig sind und von Xe an dem Tag als vollständig verdient gelten, an dem die Erstlizenzgebühr oder eine Verlängerungslizenzgebühr bezahlt wird; und (ii) sofern nicht schriftlich etwas anderes mit Ihnen vereinbart wurde, der Zugriff auf die Xe Currency Data Feed API erst dann gewährt wird, wenn die gesamte jährliche nicht erstattungsfähige Erstlizenzgebühr (oder gegebenenfalls die Verlängerungslizenzgebühr) bezahlt wurde.
4.5 Zahlungsoptionen und Bearbeitungsgebühren . Die Erstlizenzgebühr und/oder die Lizenzverlängerungsgebühr können Sie per Banküberweisung oder Kreditkarte bezahlen. Sie nehmen jedoch zur Kenntnis und stimmen zu, dass Xe eine Bearbeitungsgebühr von 3 % erheben kann, wenn Sie die Zahlung per Banküberweisung vornehmen.
4.6 Änderungen an Ihrem Plan. (i) Upgrades – Sie können jederzeit auf einen höherwertigen Tarif upgraden. Etwaige Gebührendifferenzen werden anteilig für den Rest der laufenden Laufzeit berechnet. (ii) Herabstufungen – Eine Herabstufung ist nur zu Beginn einer jeden Verlängerungsperiode möglich. Herabstufungen während der Laufzeit sind nicht zulässig. (iii) Überschreitung der Tarifgrenzen – Wenn Sie die Nutzungsgrenzen Ihres Tarifs überschreiten, kann Xe Sie nach vorheriger Benachrichtigung automatisch auf den nächsthöheren anwendbaren Tarif hochstufen.
4.7 Quellensteuern. Alle im Rahmen dieser Vereinbarung zu zahlenden Gebühren verstehen sich ausschließlich und sind frei von jeglichen Einbehalten, Abzügen oder ähnlichen Steuern zu zahlen. Falls nach geltendem Recht von einer Zahlung von Ihnen an Xe eine Quellensteuer oder ein anderer Abzug vorgenommen werden muss, erhöhen Sie den an Xe zu zahlenden Betrag um den zusätzlichen Betrag, der erforderlich ist, um sicherzustellen, dass Xe den vollen Betrag erhält, den es erhalten hätte, wenn keine solche Quellensteuer oder kein solcher Abzug erforderlich gewesen wäre. Sie sind verpflichtet, die einbehaltenen Quellensteuern gemäß den geltenden Gesetzen an die zuständige Steuerbehörde abzuführen und Xe auf deren Verlangen unverzüglich offizielle Quittungen oder andere Nachweise über diese Abführung vorzulegen. Durch keinen Einbehalt oder Abzug werden die gemäß diesem Vertrag an Xe zu zahlenden Beträge reduziert.
ARTIKEL 5 – DIENSTLEISTUNGEN UND DATEN
5.1 Nutzung der Xe Currency Data Feed API. Vorbehaltlich der hierin enthaltenen Bedingungen stellt Ihnen Xe über die Xe Currency Data Feed API Zugriff auf die Xe-Daten über das Internet bereit. Alle Aufrufe der Xe Currency Data Feed API müssen die Ihnen von Xe ausgestellten Zugangsdaten referenzieren. Sie dürfen Ihre Zugangsdaten nicht an andere Parteien als die (gegebenenfalls) autorisierten Stellen weitergeben. Sie sind allein verantwortlich für die Geheimhaltung und Sicherheit Ihrer Zugangsdaten und haften für alle Aktivitäten, die unter Verwendung dieser Zugangsdaten erfolgen. Sie dürfen die Xe Currency Data Feed API nicht in einer Weise nutzen, die ein angemessenes Anfragevolumen überschreitet oder eine übermäßige oder missbräuchliche Nutzung darstellt.
5.2 Verantwortung für Software und Hardware. Sie sind allein verantwortlich für die Beschaffung, Bereitstellung und Wartung sämtlicher Software/Hardware und Internetdienste, die für den Zugriff auf die Xe Currency Data Feed API erforderlich sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Telekommunikations- und Internetverbindungen, ISP, Webbrowser und/oder andere Geräte und Software, die für den Zugriff und die Nutzung der Xe Currency Data Feed API erforderlich sind.
5.3 Die Dienste sind möglicherweise nicht erreichbar oder nicht funktionsfähig. Sie nehmen hiermit zur Kenntnis, dass die Xe Currency Data Feed API aus verschiedenen Gründen zeitweise nicht erreichbar oder nicht funktionsfähig sein kann, insbesondere aufgrund von: (i) Gerätefehlfunktionen (Hardware); (ii) Softwarefehlfunktionen; (iii) regelmäßigen Wartungsarbeiten oder Reparaturen, die Xe gegebenenfalls durchführt; und/oder (iv) Ursachen, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle von Xe liegen und/oder für Xe nicht vorhersehbar waren.
5.4 Service-Level-Vereinbarung. Vorbehaltlich dieser Klausel 5.4 gilt Folgendes: Wenn die Xe Currency Data Feed API für alle Lizenzinhaber der Xe Currency Data Feed API an einem Kalendertag, beginnend um 00:00:01 Uhr UTC und endend um 23:59:59 Uhr UTC desselben Tages (der „ Kalendertag“), für mehr als drei (3) aufeinanderfolgende Stunden nicht verfügbar ist, wird dies als Ausfall betrachtet (der „ Ausfall“). Wenn es innerhalb einer Kalenderwoche, beginnend am Montag um 00:00:01 Uhr UTC und endend am Sonntag um 23:59:59 Uhr UTC (die „ Kalenderwoche“), zu mehr als drei (3) Ausfällen kommt, können Sie diesen Vertrag ohne Haftung kündigen, indem Sie Xe innerhalb einer (1) Kalenderwoche nach dem dritten Ausfall schriftlich über Ihre Kündigungsabsicht informieren. Wird eine solche Kündigung von Xe akzeptiert, haben Sie Anspruch auf eine Rückerstattung in Höhe des Betrags, den Sie für die letzte Laufzeit gezahlt haben (die anfängliche Lizenzgebühr bzw. die Verlängerungslizenzgebühr, je nach Anwendbarkeit, jedoch ohne etwaige von Ihnen gezahlte Zinsen oder Strafen), multipliziert mit der Anzahl der verbleibenden Tage in der letzten Laufzeit und geteilt durch dreihundertfünfundsechzig (365) (die „ pro-rata-Rückerstattung“). Ungeachtet der in dieser Klausel 5.4 festgelegten Servicelevel, Sie erkennen an und stimmen zu, dass es bei den externen Datenquellen gelegentlich zu Ausfällen kommen kann, was wiederum die Verfügbarkeit der Xe Currency Data Feed API beeinträchtigt. Da diese Ausfälle außerhalb der Kontrolle von Xe liegen, übernimmt Xe keine Haftung für Ausfälle oder die Nichtverfügbarkeit der Xe Currency Data Feed API, die durch externe Quellen verursacht oder mitverursacht werden.
5.5 Recht zur Änderung von Inhalt oder Format. Sie nehmen zur Kenntnis, dass Xe den Inhalt oder das Format der Xe-Daten oder der Xe Currency Data Feed API von Zeit zu Zeit und nach eigenem Ermessen aktualisieren oder ändern kann. Xe ist bestrebt, solche Änderungen in angemessener Weise im Voraus anzukündigen; allerdings kommt es auf den Finanzmärkten immer wieder zu plötzlichen Änderungen von Währungsnamen, -codes und/oder -werten, und da Xe bestrebt ist, diese Änderungen genau abzubilden, ist eine frühzeitige Ankündigung nicht immer möglich. Um die Funktionalität Ihrer Anwendung mit den Xe-Daten zu gewährleisten, müssen Sie möglicherweise die neueste Version der Xe Currency Data Feed API verwenden.
5.6 Servicestandort. Xe wird die Dienstleistungen ausschließlich (a) von (i) Ontario (Kanada) oder (ii) gegebenenfalls von einem anderen von Xe ausgewählten und Ihnen mitgeteilten Standort aus erbringen, sofern Sie vorher darüber informiert werden (jeweils ein „Genehmigter Standort“); und (b) Ihre Daten von (i) Ontario, Kanada oder (ii) gegebenenfalls von einem anderen von Xe ausgewählten und Ihnen mitgeteilten Standort aus speichern und verarbeiten, sofern Sie vorher darüber informiert werden (jeweils ein „Autorisierter Datenstandort“). Wenn Xe (einschließlich aller Mitarbeiter oder Unterauftragnehmer von Xe) beabsichtigen möchte: (a) die Dienstleistungen ganz oder teilweise von außerhalb des genehmigten Standorts zu erbringen oder den genehmigten Standort zu ändern; oder (b) Ihre Daten von außerhalb des autorisierten Datenstandorts zu speichern und zu verarbeiten oder den autorisierten Datenstandort zu ändern, dann wird Xe Sie schriftlich über diese Absicht informieren (diese Benachrichtigung muss mindestens dreißig (30) Tage vor dem vorgeschlagenen Datum erfolgen, an dem Xe diese Änderung in Kraft treten lassen möchte). Xe wird Ihnen alle Informationen zur Verfügung stellen, die Sie in angemessener Weise im Zusammenhang mit einer solchen Änderung des genehmigten Standorts anfordern, damit Sie die erforderliche Risikoanalyse durchführen können.
5.7 Datenschutz. Für die Dauer dieser Vereinbarung und solange Xe Ihre Daten (sofern vorhanden) speichert, verpflichtet sich Xe zu Folgendem: (a) Ihre Daten werden nur dann gespeichert, kopiert, offengelegt oder verwendet, wenn dies zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen von Xe erforderlich ist oder Sie dies ausdrücklich schriftlich genehmigt haben; (b) Xe gewährleistet die Wahrung der Authentizität und Integrität Ihrer Daten und verhindert deren Beschädigung oder Verlust; (c) Xe erstellt sichere Datensicherungen und stellt sicher, dass Ihnen diese Sicherungen jederzeit auf Anfrage zur Verfügung stehen; und (d) Xe implementiert und dokumentiert geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein der Art der Dienstleistungen angemessenes Sicherheitsniveau zu gewährleisten. Dies umfasst Maßnahmen zur Sicherstellung der fortlaufenden Verfügbarkeit, Authentizität, Integrität und Vertraulichkeit all Ihrer Daten sowie der zur Bereitstellung dieser Dienstleistungen verwendeten Dienste und Systeme. Diese Maßnahmen müssen mindestens so streng sein wie die von Xe für eigene Daten oder die Daten anderer Kunden angewandten Sicherheitsvorkehrungen und den geltenden Gesetzen sowie den branchenüblichen Standards entsprechen.
5.8 Zugriff auf Daten. Xe stimmt zu, dass Ihre Daten Ihnen auf Anfrage während der üblichen Geschäftszeiten jederzeit zugänglich gemacht werden. Darüber hinaus gewährt Ihnen der Dienstanbieter Zugriff auf alle Ihre Daten und stellt sicher, dass Sie jederzeit auf Ihre Daten zugreifen und diese wiederherstellen können: (a) im Falle des Ablaufs oder der Kündigung des Vertrags aus irgendeinem Grund; und (b) im Falle der Insolvenz, der Auflösung oder der Einstellung der Geschäftstätigkeit von Xe. In diesem Fall wird Xe Ihnen eine vollständige und unbeschädigte Version aller Ihrer Daten zurückgeben, die sich im Besitz oder unter der Kontrolle von Xe befinden.
5.9 Vorfallmanagement und Benachrichtigung. Im Falle eines „IKT-bezogenen Vorfalls“ (gemäß Definition in Artikel 3(8) des DORA), der Sie betrifft und durch die Dienste verursacht wird, von ihnen beeinflusst wird oder mit ihnen in Zusammenhang steht, wird Xe Ihnen unverzüglich jede Unterstützung gewähren, die Sie im Zusammenhang mit der Untersuchung und/oder Behebung eines solchen IKT-bezogenen Vorfalls vernünftigerweise anfordern können, und zwar ohne zusätzliche Kosten für Sie. Im Falle eines tatsächlichen oder begründet vermuteten Vorfalls, bei dem ein unbefugter Zugriff auf Ihre Daten, deren unbefugte Nutzung, Offenlegung, Erfassung, Änderung oder Zerstörung oder eine Störung des Betriebs oder der Integrität der Dienste („Sicherheitsvorfall“) oder eine Verletzung, die Ihre Daten betrifft, versucht wurde oder erfolgreich war, wird Xe: (a) Sie ohne unangemessene Verzögerung und innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden nach Entdeckung eines Sicherheitsvorfalls benachrichtigen; und (b) Sie regelmäßig über den aktuellen Stand informieren und Sie nach Bedarf bei der Einhaltung aller Untersuchungs-, Benachrichtigungs- oder Berichtspflichten unterstützen. Xe wird Ihnen spätestens fünfzehn (15) Tage nach Abschluss des Vorfalls einen schriftlichen Abschlussbericht vorlegen, in dem die Ursache des Vorfalls, die ergriffenen Maßnahmen, die Auswirkungen auf Sie sowie die geplanten Abhilfemaßnahmen zur Verhinderung künftiger Vorkommnisse detailliert aufgeführt sind.
5.10 Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden. Xe verpflichtet sich: (a) mit Aufsichtsbehörden (oder anderen von diesen beauftragten Personen) zusammenzuarbeiten und deren Anordnungen und Anfragen nachzukommen sowie Sie bei der Erfüllung solcher Anordnungen oder Anfragen zu unterstützen, auch im Zusammenhang mit Anfragen gemäß dieser Klausel, die sich auf die Dienstleistungen und/oder die Vereinbarung beziehen; und (b) Sie, soweit gesetzlich zulässig, über alle Anfragen von Aufsichtsbehörden (oder anderen von diesen beauftragten Personen) zu informieren, die Xe erhält und die sich auf die Erbringung der Dienstleistungen und/oder die Verpflichtungen einer der Parteien aus der Vereinbarung beziehen oder damit in Zusammenhang stehen.
ARTIKEL 6 – EIGENTUMSRECHTE
6.1 Lizenziert, nicht verkauft. Die Nutzung der Xe-Daten und der Xe Currency Data Feed API wird lizenziert und nicht verkauft.
6.2 Einwilligung zur Erhebung, Nutzung, Aufbewahrung und Weitergabe von Informationen. Im Rahmen der Bereitstellung der Xe Currency Data Feed API sammelt Xe Informationen, darunter Standardinformationen, wie sie normalerweise beim Zugriff auf eine Website oder einen Webdienst ausgetauscht werden. Diese Informationen beziehen sich ausschließlich auf den Zugriff auf die Xe Currency Data Feed API und unterscheiden sich in ihrer Art nicht von den Informationen, die jedem Internet-Webserver bei der Bearbeitung einer Standard-Webanfrage zur Verfügung stehen. Bitte lesen Sie die Datenschutzrichtlinie von Xe unter „https://www.xe.com/privacy.php ”. Mit Ihrer Zustimmung zu den Bedingungen dieser Vereinbarung willigen Sie ausdrücklich in die Erhebung, Nutzung, Speicherung und Weitergabe von Informationen durch Xe gemäß der Datenschutzrichtlinie ein. Wenn Ihre autorisierten Stellen auf die Xe Currency Data API zugreifen, müssen Sie sicherstellen und gewährleisten, dass Ihre autorisierten Stellen der Erhebung, Nutzung, Aufbewahrung und Weitergabe von Informationen durch Xe gemäß der Datenschutzrichtlinie von Xe zustimmen.
6.3 Keine Gewährung von Eigentumsrechten. Sie erkennen an, dass Xe alle Rechte, Titel und Ansprüche (einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Urheberrechte daran) an den Xe-Daten oder der Xe Currency Data Feed API besitzt und dass Sie keine Maßnahmen ergreifen werden, die mit diesem Eigentum unvereinbar sind. Die Xe-Daten und die Xe Currency Data Feed API sind durch US-amerikanische, kanadische und andere anwendbare Urheberrechtsgesetze sowie durch internationale Verträge, einschließlich der Berner Übereinkunft und des Welturheberrechtsabkommens, geschützt. Nichts in dieser Vereinbarung ist so auszulegen, als würde es Ihnen, Ihren autorisierten Stellen (soweit zutreffend) oder Endbenutzern Eigentumsrechte an den Xe-Daten oder der Xe Currency Date Feed API einräumen.
6.4 Kündigungsrecht von Xe. Xe behält sich das Recht vor, diesen Vertrag jederzeit zu kündigen oder die Verbreitung der Xe-Daten bzw. den Zugang zur Xe Currency Data Feed API einzustellen, falls Xe aus irgendeinem Grund nicht mehr berechtigt ist, die Xe-Daten zu veröffentlichen oder zu verbreiten. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung gemäß Abschnitt 5.4. Zusätzlich zu den oben genannten Möglichkeiten können Sie den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an den Dienstanbieter kündigen:
6.4.1. Im Falle eines erheblichen oder wesentlichen Verstoßes von Xe gegen: (a) i) Gesetze (einschließlich Gesetze, Rechtsverordnungen, Verträge, Verordnungen, Anordnungen, Richtlinien, Satzungen, Erlasse) und Gewohnheitsrecht; (ii) regulatorische Regeln, Leitlinien und Lizenzbedingungen in Bezug auf eine der Parteien oder die Dienstleistungen oder anderweitig von einer Aufsichtsbehörde erlassene Bestimmungen; (iii) Urteile, Beschlüsse, Entscheidungen, Anordnungen, Mitteilungen oder Forderungen eines zuständigen Gerichts, Tribunals, einer Aufsichtsbehörde oder einer Regierungsbehörde, die jeweils Rechtskraft besitzen oder an die eine der Parteien gebunden ist; und (iv) Branchenrichtlinien oder Verhaltenskodizes, die jeweils in einer für die Parteien und die Dienstleistungen relevanten Gerichtsbarkeit verbindlich sind („ Anwendbares Recht“); oder (b) die Bestimmungen dieser Vereinbarung;
6.4.2. Falls Sie im Rahmen der Überwachung von IT-Drittanbieterrisiken Umstände feststellen, die nach Ihrer Einschätzung die von Xe gemäß diesem Vertrag erbrachten Dienstleistungen beeinträchtigen könnten, einschließlich wesentlicher Änderungen, die sich nachteilig auf die Vereinbarung oder die Situation von Xe (einschließlich etwaiger Unterauftragsvereinbarungen von Xe) auswirken; falls Sie erhebliche oder wesentliche Schwächen im allgemeinen IT-Risikomanagement von Xe feststellen oder nachweisen können, insbesondere solche Schwächen, die Xes Fähigkeit, die Verfügbarkeit, Authentizität, Sicherheit und Vertraulichkeit Ihrer Daten gemäß Ihren Verpflichtungen aus (i) geltendem Recht oder (ii) diesem Vertrag zu gewährleisten, verhindern oder wesentlich beeinträchtigen.
6.4.3. Wenn Sie von einer Aufsichtsbehörde (oder einer anderen von dieser Aufsichtsbehörde ernannten Person) zur Kündigung des Vertrags aufgefordert werden, insbesondere wenn Ihnen eine solche Aufsichtsbehörde mitteilt, dass sie Sie aufgrund der Bedingungen oder Umstände im Zusammenhang mit den von Xe erbrachten Dienstleistungen nicht mehr effektiv beaufsichtigen kann.
ARTIKEL 7 - HAFTUNGSAUSSCHLUSS
7.1 Nach Treu und Glauben bereitgestellt. Die Xe Currency Data Feed API wird von Xe nach bestem Wissen und Gewissen bereitgestellt. Obwohl Xe sich bemüht, sicherzustellen, dass die Xe-Daten und die Xe Currency Data Feed API korrekt sind und aus als zuverlässig geltenden Quellen stammen, übernimmt Xe keine Garantie oder Gewährleistung für: (i) die Genauigkeit, Authentizität, Aktualität, Zuverlässigkeit, Eignung, korrekte Reihenfolge oder Vollständigkeit der Xe-Daten oder der Xe Currency Data Feed API; oder (ii) dass die Xe-Daten oder die Xe Currency Data Feed API frei von Fehlern oder anderen wesentlichen Mängeln sind.
7.2 Keine Haftung. Xe übernimmt keinerlei Verantwortung für Ihre Nutzung, die Nutzung durch Ihre autorisierten Benutzer (soweit zutreffend) oder die Nutzung der Xe-Daten oder der Xe Currency Data Feed API durch Endbenutzer.
7.3 WICHTIGER HAFTUNGSAUSSCHLUSS. Die Xe Currency Data Feed API und die Xe-Daten werden ohne jegliche Gewährleistung „wie besehen“ und „wie verfügbar“ bereitgestellt. Xe, seine verbundenen Unternehmen, Vertreter und/oder Lieferanten, Führungskräfte, Direktoren und Mitarbeiter schließen ausdrücklich jegliche Gewährleistung aus, ob ausdrücklich oder stillschweigend, insbesondere die Gewährleistung der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck und der Nichtverletzung von Rechten Dritter. Xe haftet in keinem Fall für indirekte, besondere, Straf- oder Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, Datenverlust oder Ähnliches. Xe, seine verbundenen Unternehmen oder deren Datenanbieter, die an der Bereitstellung, Entwicklung, dem Betrieb oder der Verwaltung der Xe Currency Data Feed API beteiligt sind, haften in keinem Fall für indirekte, besondere, Straf- oder Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, Datenverlust oder Ähnliches. Für den Fall, dass die in diesem Artikel enthaltenen Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse von einem zuständigen Gericht als unwirksam oder nicht anwendbar befunden werden, vereinbaren die Parteien, dass die maximale Gesamthaftung von Xe Ihnen, Ihren autorisierten Stellen (soweit zutreffend) und allen Endbenutzern gegenüber, gleich ob sie aus Vertrag, unerlaubter Handlung, Gefährdungshaftung oder anderweitig entsteht, auf die Höhe der Gebühren (bestehend aus der Erstlizenzgebühr und einer gegebenenfalls anfallenden Verlängerungslizenzgebühr) beschränkt ist und in keinem Fall diese übersteigt, die Sie in den unmittelbar vorangegangenen zwölf (12) Monaten im Rahmen dieses Vertrags für die Lizenz der Xe Currency Data Feed API gezahlt haben.
7.4 WICHTIGER HINWEIS. Sie bestätigen, dass Xe weder ein Finanzinstitut noch ein Anbieter von Finanzdatenfeeds ist und auch nicht mit einem solchen verbunden ist, sondern seine Finanzdaten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Xe-Daten) aus einer Vielzahl von Quellen bezieht. Sie nehmen ferner zur Kenntnis, dass sich Finanzdaten häufig zwischen Finanzinstituten und zwischen geografischen Rechtsordnungen unterscheiden (insbesondere bei nicht gängigen und/oder exotischen Währungen) und daher von den von Xe gemäß dieser Vereinbarung bereitgestellten Daten abweichen können. Obwohl Xe alle wirtschaftlich zumutbaren Anstrengungen unternommen hat, um die genauesten und aktuellsten verfügbaren Finanzdaten aus den vorgenannten Quellen zu erhalten, übernimmt Xe keine Gewähr für die Genauigkeit, Authentizität, Aktualität, Zuverlässigkeit, Eignung, korrekte Reihenfolge oder Vollständigkeit der Xe-Daten oder der Xe Currency Data Feed API. Sie bestätigen, dass kein Teil der Xe-Daten eine Beratung in Bezug auf Finanz-, Anlage-, Rechts- oder Steuerfragen darstellt und dass Sie, Ihre autorisierten Stellen (soweit zutreffend) und alle Endbenutzer unabhängigen professionellen Rat einholen sollten, bevor sie Entscheidungen in Bezug auf solche Fragen treffen.
7.5 WICHTIGER HAFTUNGSAUSSCHLUSS. Xe übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Xe Currency Data Feed API oder der Zugriff auf die Xe Currency Data Feed API ununterbrochen oder fehlerfrei funktioniert oder dass Fehler in der Xe Currency Data Feed API und/oder den Xe-Daten behoben werden.
7.6 WICHTIGER HINWEIS. In keinem Fall haften Xe, seine verbundenen Unternehmen oder seine Datenanbieter, die an der Bereitstellung, Entwicklung, dem Betrieb oder der Verwaltung der Xe Currency Data Feed API beteiligt sind, Ihnen, Ihren autorisierten Stellen (soweit zutreffend) oder Endbenutzern gegenüber in irgendeiner Weise für Unterbrechungen, Verzögerungen, Nichtverfügbarkeit oder Funktionsunfähigkeit, Ungenauigkeiten, Fehler oder Auslassungen, unabhängig von der Ursache, in der Xe Currency Data Feed API und/oder den Xe-Daten oder für daraus resultierende Verluste, Schäden, Verbindlichkeiten oder Aufwendungen, unabhängig von der Ursache, selbst wenn Xe von der Möglichkeit solcher Schäden wusste oder hätte wissen müssen oder diese hätte verhindern können.
7.7 Fairness und Angemessenheit der Haftungsbeschränkung. Sie sichern zu und gewährleisten, dass die in diesem Vertrag festgelegten Haftungsbeschränkungen unter den gegebenen wirtschaftlichen Umständen fair und angemessen sind und dass diese Beschränkungen teilweise ein Anreiz für Xe und eine Gegenleistung bei der Berechnung der von Ihnen an Xe gemäß diesem Vertrag zu zahlenden Lizenzgebühr waren und dass Xe diesen Vertrag ohne diese Haftungsbeschränkungen nicht abgeschlossen hätte.
7.8 Entschädigung durch Sie. Sie verpflichten sich, Xe, seine verbundenen Unternehmen und Tochtergesellschaften sowie deren leitende Angestellte, Direktoren, Mitarbeiter und Vertreter von jeglichen Verlusten, Schäden, Haftungsansprüchen oder Aufwendungen (einschließlich angemessener Anwaltskosten, Buchhalterkosten und sonstiger Rechtskosten) freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, denen diese unterliegen und die in irgendeiner Weise mit Folgendem zusammenhängen oder daraus entstanden sind: (i) jegliche Handlung oder Unterlassung Ihrerseits oder einer mit Ihnen verbundenen, assoziierten oder assoziierten autorisierten Stelle oder Person in Bezug auf diese Vereinbarung und/oder die Xe Currency Data Feed API (einschließlich, aber nicht beschränkt auf jegliche Nutzung oder jegliches Vertrauen in die Xe-Daten durch Endbenutzer); und/oder (ii) jegliche Nichterfüllung oder Verletzung einer Verpflichtung oder Vereinbarung Ihrerseits gemäß dieser Vereinbarung oder jegliche Unrichtigkeit oder Verletzung einer von Ihnen in dieser Vereinbarung abgegebenen Zusicherung oder Gewährleistung.
7.9 Autorisierte Stellen. Sie erkennen an und stimmen zu, dass Sie für alle Handlungen, Unterlassungen, Verstöße und Versäumnisse einer autorisierten Stelle im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung vollumfänglich verantwortlich und haftbar sind, als wären diese Handlungen oder Unterlassungen Ihre eigenen. Ohne die vorstehenden Ausführungen einzuschränken, sind Sie verpflichtet sicherzustellen, dass alle diese Parteien die Bestimmungen dieser Vereinbarung einhalten, und jeder Verstoß einer dieser Parteien stellt einen Verstoß Ihrerseits dar.
ARTIKEL 8 - ALLGEMEINES
8.1 Vollständige Vereinbarung. Diese Vereinbarung und die Datenschutzrichtlinie von Xe, die unter „ https://www.xe.com/privacy.php“ abrufbar ist, stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen und Absprachen in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung.
8.2 Änderungen. Da sich die Beziehungen von Xe zu Datenlieferanten und Partnern ständig ändern und weiterentwickeln, ist es erforderlich, dass Xe diese Vereinbarung und die Endbenutzer-Nutzungsbedingungen anpassen kann. Xe behält sich das Recht vor, die Bedingungen dieser Vereinbarung nach eigenem Ermessen zu aktualisieren, um Änderungen der Lieferanten- und Partnerbedingungen oder gesetzlichen und behördlichen Verpflichtungen zu entsprechen. Xe kann diese Vereinbarung und die Endbenutzer-Nutzungsbedingungen jederzeit nach eigenem Ermessen ändern. Jede geänderte Version wird hier oder unter einer anderen von Xe jeweils mitgeteilten URL veröffentlicht. Die geänderte Vereinbarung tritt mit der Veröffentlichung sofort in Kraft, sofern kein späteres Datum angegeben ist. Ihr fortgesetzter Zugriff auf oder Ihre Nutzung der Xe Currency Data Feed API nach Veröffentlichung der geänderten Bedingungen gilt als Ihre Zustimmung zur geänderten Vereinbarung. Es liegt in Ihrer Verantwortung, die Vereinbarung regelmäßig auf Änderungen zu überprüfen. Wenn Xe eine Änderung an der Vereinbarung vornimmt, die sich auf unsere vertragliche Beziehung zu Ihnen oder die Art der von Xe für Sie erbrachten Dienstleistungen auswirkt, wird Xe Sie so früh wie möglich im Voraus benachrichtigen. Dies bedeutet, dass Xe Sie nicht über redaktionelle oder erläuternde Änderungen informieren wird. Wenn Sie mit den Änderungen nicht einverstanden sind und die Xe Currency Data API nicht mehr unter den geänderten Bedingungen nutzen möchten, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Dienst zu kündigen und eine anteilige Rückerstattung aller im Voraus bezahlten Gebühren zu erhalten.
8.3 Überschriften. Die Überschriften der Abschnitte sind nicht Bestandteil dieser Vereinbarung und dienen lediglich der Übersichtlichkeit; sie stellen keine vollständige oder genaue Beschreibung des jeweiligen Inhalts dar.
8.4 Geschlecht. Sofern der Kontext nichts anderes erfordert, umfasst das Geschlecht (oder die Geschlechtslosigkeit) aller in dieser Vereinbarung verwendeten Wörter auch jedes andere Geschlecht.
8.5 Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags in irgendeiner Hinsicht nach geltendem Recht ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein, so gilt die Bestimmung insoweit als gestrichen, als sie ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar ist. In diesem Fall ist der Rest der Vereinbarung so auszulegen, dass der ursprünglichen Absicht der Vertragsparteien größtmögliche Wirkung verliehen wird.
8.6 Verzicht. Der Verzicht von Xe auf ein Recht oder die Nichtausübung eines Rechts oder einer Bestimmung dieses Vertrags in irgendeinem Fall stellt keinen Verzicht auf dieses Recht oder diese Bestimmung in der Zukunft oder einen Verzicht auf ein anderes Recht oder eine andere Bestimmung dieses Vertrags dar und ist auch nicht als solcher auszulegen oder zu werten.
8.7 Rechtswahl. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Provinz Ontario und dem dort geltenden kanadischen Recht und ist nach diesen auszulegen, ohne Berücksichtigung von Kollisionsnormen. Alle Rechte und Rechtsmittel, gleich ob sie aus diesem Vertrag, einem anderen Rechtsinstrument oder dem Gesetz hervorgehen, sind kumulativ und können einzeln oder gleichzeitig ausgeübt werden. Die Parteien vereinbaren hiermit unwiderruflich die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte von Ontario.
8.8 Warenverkauf. Sie erkennen an und stimmen zu, dass diese Vereinbarung nicht dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf oder dem International Sale of Goods Act in seiner jeweils gültigen Fassung unterliegt und dass sämtliche Bestimmungen dieser Übereinkommen hiermit in ihrer Gesamtheit abgelehnt und von dieser Vereinbarung ausgeschlossen werden. Sie bestätigen und erklären sich ferner damit einverstanden, dass der Uniform Computer Information Transactions Act oder eine Version davon in irgendeiner Form („ UCITA“) auf diese Vereinbarung keine Anwendung findet. Soweit UCITA anwendbar ist, bestätigen Sie und Xe, dass Sie gemäß den darin enthaltenen Opt-out-Bestimmungen die Anwendbarkeit von UCITA ausschließen.
8.9 Verzögerte Leistung. Sofern in diesem Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, verschieben sich die Termine und Zeiten, zu denen Xe Leistungen gemäß diesem Vertrag erbringen muss, automatisch in dem Umfang und für den Zeitraum, in dem Xe aufgrund eines Grundes, der außerhalb seiner zumutbaren Kontrolle liegt, an der Einhaltung dieser Termine und Zeiten gehindert ist.
8.10 Möglichkeit, unabhängige Rechtsberatung einzuholen. Sie bestätigen und erklären sich damit einverstanden, dass Ihnen die Möglichkeit eingeräumt wurde, sich hinsichtlich dieser Vereinbarung unabhängig rechtlich beraten zu lassen, und dass Sie, auch wenn Sie sich gegen die Einholung einer unabhängigen Rechtsberatung entschieden haben, die Art und die Folgen dieser Vereinbarung verstehen.
8.11 Vertraulichkeit. Beide Parteien verpflichten sich, sicherzustellen, dass alle vertraulichen Informationen, die von einer Partei (der „ offenlegenden Partei“) der anderen Partei (der „ empfangenden Partei“) gemäß diesem Vertrag offengelegt werden oder die zu irgendeinem Zeitpunkt bis zur Beendigung dieses Vertrags einer der Parteien bekannt werden, geheim gehalten und vertraulich behandelt werden, nicht für andere Zwecke als die Erfüllung dieses Vertrags verwendet werden und nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, dies ist für die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrags erforderlich und erfolgt nur unter entsprechenden, von der anderen Partei genehmigten Vertraulichkeitsbestimmungen. Jede Partei verpflichtet sich sicherzustellen, dass alle Personen oder Organisationen, denen vertrauliche Informationen offengelegt werden, mindestens so strengen Vertraulichkeitsverpflichtungen unterliegen wie jenen in diesem Vertrag, die sie dazu verpflichten, die vertraulichen Informationen geheim zu halten und sie nicht an Dritte weiterzugeben. Jede Partei ist für die Offenlegung vertraulicher Informationen durch ihre eigenen Mitarbeiter, verbundenen Unternehmen, Vertreter oder Unterauftragnehmer verantwortlich. Wenn die empfangende Partei eine unbefugte Offenlegung vertraulicher Informationen entdeckt oder davon Kenntnis erlangt, benachrichtigt sie die offenlegende Partei so bald wie möglich und ergreift unverzüglich alle möglichen Maßnahmen, um eine weitere Offenlegung zu verhindern. Auf Verlangen der offenlegenden Partei gibt die empfangende Partei alle vertraulichen Informationen zurück oder vernichtet sie. Unter diesen Umständen gibt die empfangende Partei alle vertraulichen Informationen und Kopien davon, die sich in ihrem Besitz oder unter ihrer Kontrolle befinden, an die offenlegende Partei zurück oder vernichtet sie sicher bis zur Unwiederbringlichkeit und sorgt dafür, dass auch ihre eigenen Mitarbeiter, Beauftragten und Unterauftragnehmer dies tun.
8.12 Fortbestand bestimmter Bestimmungen. Für den Fall, dass diese Vereinbarung aus irgendeinem Grund von Xe oder Ihnen beendet wird, bleiben die Bestimmungen der Abschnitte 2.1, 2.3, 3.4, 3.5, 6.1, 6.2 und 6.3 sowie der Artikel 7 und 8 dieser Vereinbarung auf unbestimmte Zeit in Kraft.
8.13 Bekanntmachung durch Aushang. Sie stimmen zu, dass die Veröffentlichung der Vereinbarung oder einer aktualisierten Version auf der Rechtsseite von Xe eine ausreichende Bekanntmachung dieser Bedingungen darstellt. Xe kann nach eigenem Ermessen zusätzliche Benachrichtigungen (einschließlich E-Mails oder In-Product-Nachrichten) bereitstellen, ist jedoch nicht dazu verpflichtet.
ARTIKEL 9 – ZUSICHERUNG UND GEWÄHRLEISTUNG DES WOHNSITZES UND DES GST/HST-REGISTRIERUNGSSTATUS
9.1 Wohnsitz. Sie versichern hiermit, dass Sie Xe mitteilen werden, ob Sie in Kanada ansässig sind oder nicht, indem Sie Xe Ihre Post- und Rechnungsadresse mitteilen und Xe rechtzeitig benachrichtigen, falls sich diese Adressen ändern.
9.2 GST/HST-Registrierung. Wenn Sie nicht in Kanada ansässig sind, erklären und garantieren Siehiermit, dass Sie Xe per E-Mail an „billing@xe.com“ informieren werden, falls Sie gemäß Unterabschnitt d von Abschnitt V des Verbrauchsteuergesetzes (Kanada) für die GST/HST registriert sind (oder werden).
ARTIKEL 10 – DIENSTLEISTUNGSÜBERSICHT
10.1 Details zu Service und Planmerkmalen. Sie bestätigen und erklären sich damit einverstanden, dass die Details Ihrer Nutzung der Xe Currency Data Feed API Ihrem gewählten Plan entsprechen, dessen Funktionen Sie hier finden.
ARTIKEL 11 – AUSBILDUNGS- UND SENSIBILISIERUNGSPROGRAMME
11.1. Xe wird an allen Programmen und/oder Schulungen zur Sensibilisierung für IKT-Sicherheit und/oder zur digitalen operativen Resilienz teilnehmen und sicherstellen, dass auch alle relevanten Mitarbeiter daran teilnehmen, sofern Sie dies von Zeit zu Zeit schriftlich anfordern. Zum relevanten Personal gehören alle Mitarbeiter, die Zugriff auf Ihre Systeme und Ihre Daten haben.